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2.Tagung des 8.Landesparteitages
11.September 2004, Kulturhaus Leuna

Regularien

Tagesordnung

Zeitplan
Geschäftsordnung 
Arbeitsgremien 
Entwurf 

Tagesordnung

der 2. Tagung des 8. Landesparteitages der PDS Sachsen-Anhalt
am 11. September 2004 in Leuna

1. Begrüßung

2. Beschlussfassung über Tagesordnung und Zeitplan

3. Referat des stellvertretenden Landesvorsitzenden zur Einbringung des Leitantrages

4. Rede der Landesvorsitzenden zu den Aufgaben nach den Wahlen 2004

5. Generaldebatte mit Impulsbeiträgen zum Leitantrag und zu den Referaten 

6. Bericht der Mandatsprüfungskommission

7. Beschlussfassung

8. Weitere Anträge

9. Schlusswort der Landesvorsitzenden

Entwurf 

Zeitplan

der 2. Tagung des 8. Landesparteitages der PDS Sachsen-Anhalt
am 11. September 2004 in Leuna

10.00 Uhr Eröffnung des Landesparteitages

10.10 Uhr Beschlussfassung über Tagesordnung und Zeitplan des Landesparteitages

10.20 Uhr Referat des stellvertretenden Landesvorsitzenden zur Einbringung des Leitantrages

10.50 Uhr Rede der Landesvorsitzenden zu den Aufgaben nach den Wahlen 2004

11.10 Uhr Generaldebatte zum Leitantrag und zu den Referaten

12.45 Uhr Bericht der Mandatsprüfungskommission

13.00 Uhr Mittagspause

14.00 Uhr Fortsetzung Generaldebatte

16.30 Uhr Kaffeepause

17.00 Uhr Fortsetzung der Generaldebatte

18.30 Uhr Abendbrot

19.00 Uhr Beschlussfassung zum Leitantrag

20.00 Uhr Behandlung und Beschlussfassung weiterer Anträge

21.30 Uhr Schlusswort

21.45 Uhr Ende der Beratung

Geschäftsordnung
des 8. Landesparteitages der PDS Sachsen-Anhalt 

(Beschluss der 1. Tagung des 8. Landesparteitages der 
PDS Sachsen-Anhalt am 21. Juni 2003)
 

1. Der Landesparteitag wird durch das von ihm gewählte Arbeitspräsidium geleitet.

2. Alle gewählten Delegierten haben Beschlussrecht, sofern Statut oder Satzung nichts anderes bestimmen. Der Landesparteitag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Delegierten anwesend sind.

3. Der Ablauf des Landesparteitages erfolgt entsprechend der vom Landesparteitag beschlossenen Tagesordnung.

4. Die Wahl des Arbeitspräsidiums und der Kommissionen erfolgt quotiert in offener Abstimmung und getrennt voneinander. Vorschläge können in jeweils einer gemeinsamen Liste eingebracht werden. Wählbar sind alle gewählten Delegierten des Landesparteitages.
Der Landesparteitag kann zur Unterstützung der Wahlkommission weitere WahlhelferInnen bestätigen, die nicht Delegierte sind.

5. Wortmeldungen sind dem Arbeitspräsidium schriftlich einzureichen. Das Arbeitspräsidium hat das Recht, Gästen des Landesparteitages das Wort zu erteilen. Die Reihenfolge der RednerInnen wird innerhalb der beschlossenen Tagesordnung durch die Reihenfolge der Wortmeldungen und die Quotierung bestimmt. Die Redezeit für DiskussionsrednerInnen beträgt maximal 5 Minuten. Längere Redezeiten sind durch die AntragstellerInnen vor Beginn der Rede zu begründen und durch den Landesparteitag zu bestätigen. Die Delegierten haben das Recht, Anfragen an die DiskussionsrednerInnen zu stellen. Das Arbeitspräsidium kann die Anzahl der Anfragen an DiskussionsrednerInnen begrenzen.

6. Anträge an den Landesparteitag, die nach Antragsschluss gestellt werden, sind schriftlich einzureichen und erfordern, wenn sie zur Beratung im Plenum kommen sollen, die Unterschrift von mindestens 10 Prozent der Delegierten.
Zur Begründung selbständiger Anträge erhalten zunächst die AntragstellerIn-nen das Wort, die Redezeitbegrenzung beträgt 5 Minuten. Es erhält jeweils ein/e Redner/in dafür und ein/e Redner/in dagegen das Wort, die Redezeitbegrenzung beträgt 2 Minuten.
Der Landesparteitag kann mit einer absoluten Mehrheit der Stimmen der anwe-
senden Delegierten eine Ausdehnung der Antragsdebatte beschließen. 
Alle Anträge werden nummeriert. Die Abstimmung über Anträge erfolgt im Komplex mit dem Bericht der Antrags- und Redaktionskommission, falls der Landesparteitag nichts anderes beschließt. 
Anträge an die Kommissionen des Landesparteitages können durch jeden De-legierten gestellt werden.

7. Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich und außerhalb der Reihenfolge der eingereichten DiskussionsrednerInnen gestellt werden. Vor der Abstimmung darüber erhält ein/e Redner/in dafür und ein/e Redner/in dagegen das Wort. Die Redezeit beträgt für Antragsteller/in sowie Für- und Gegenredner/in jeweils maximal 2 Minuten. Bei laufender Abstimmung können Anträge zur Geschäftsordnung nicht gestellt werden.

8. Beschlüsse werden durch den Landesparteitag mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Delegierten gefasst, wenn kein anders lautender Antrag zum Abstimmungsverfahren gestellt wird und sofern Statut oder Satzung nichts anderes bestimmen.
Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Delegiertenkarte.

9. Auf Antrag kann mit einfacher Mehrheit der Stimmen der delegierten Frauen ein Frauenplenum des Landesparteitages in offener Abstimmung einberufen werden. Beschlüsse des Frauenplenums haben Veto-Charakter, sie können nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit aller Delegierten zurückgewiesen werden.
Das Frauenplenum ist Bestandteil der Verhandlungen des Landesparteitages, für die Tagungsmodalitäten macht das Arbeitspräsidium Vorschläge.

10. Persönliche Erklärungen der Delegierten können nach Beendigung des jeweiligen Tagesordnungspunktes gegeben werden. Die Redezeit beträgt maximal 2 Minuten.

11. Die Sitzungen des Landesparteitages sind öffentlich. Über die Durchführung geschlossener Sitzungen beschließt der Landesparteitag auf Antrag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen der anwesenden Delegierten.

12. Grundlage für die Veröffentlichung ist das gesprochene Wort.

13. Funktelefone sind im Konferenzsaal auszuschalten.

14. Die Annahme der Geschäftsordnung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Delegierten. Änderungen der beschlossenen Geschäftsordnung sind mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen der anwesenden Delegierten möglich.

Arbeitsgremien 

(Beschluss der 1. Tagung des 8. Landesparteitages 
der PDS Sachsen-Anhalt am 21. Juni 2003)

Arbeitspräsidium
Eva von Angern Magdeburg
Heidemarie Ehlert Dessau
Gabriele Gruner Salzwedel 
Rosemarie Hein Magdeburg
Regina Koblischke Ascherleben-Staßfurt
Jana Lankau Bernburg
Astrid Meyer Halberstadt
Gudrun Tiedge Bördekreis
Petra Weiher Köthen 

Achim Bittrich Halle
Hans-Werner Brüning Magdeburg
Roland Claus Halle
Klaus Czernitzki Ohrekreis
Wulf Gallert Ohrekreis
Günter Herder Bitterfeld
Frank Hoffmann Dessau
Frank Thiel Burgenlandkreis 
Wolfgang Tremer Anhalt-Zerbst 
 

Antrags- und Redaktionskommission
Birke Bull Bernburg
Sabine Dirlich Schönebeck
Angelika Klein Halle
Helga Paschke Stendal
Heide Schüler Ohrekreis

Gerhard Bernhardt Merseburg-Querfurt
Detlef Eckert Halberstadt 
Michel Redlich Magdeburg 
 

Mandatsprüfungskommission
Ada Ahrens Quedlinburg
Christine Klimt Aschersleben-Staßfurt
Brundhild Piskatz Bördekreis
Henriette Quade Halle

Jürgen Hildebrand Magdeburg
 
 

Wahlkommission
Monika Andrich Dessau
Barbara Dittrich Weißenfels-Hohenmölsen
Kerstin Ebelt Köthen
Ute Haupt Halle
Sandra Heiß Merseburg-Querfurt
Erdmuthe Henke Mansfelder Land
Katrin Hermann Anhalt-Zerbst
Sabine Roszczka Jerichower Land

Jürgen Beyer Aschersleben-Staßfurt
Horst Dübner Wittenberg
Michael Finger Merseburg-Querfurt
Klaus Grabarits Bitterfeld
Ernst-Günther Kreuch Schönebeck
Klaus Lindner Bördekreis

 

 
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