Geschäftsordnung
des
8. Landesparteitages der PDS Sachsen-Anhalt
(Beschluss
der 1. Tagung des 8. Landesparteitages der
PDS
Sachsen-Anhalt am 21. Juni 2003)
1.
Der Landesparteitag wird durch das von ihm gewählte
Arbeitspräsidium geleitet.
2.
Alle gewählten Delegierten haben Beschlussrecht, sofern
Statut oder Satzung nichts anderes bestimmen. Der Landesparteitag
ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der
gewählten Delegierten anwesend sind.
3.
Der Ablauf des Landesparteitages erfolgt entsprechend der
vom Landesparteitag beschlossenen Tagesordnung.
4.
Die Wahl des Arbeitspräsidiums und der Kommissionen
erfolgt quotiert in offener Abstimmung und getrennt voneinander.
Vorschläge können in jeweils einer gemeinsamen
Liste eingebracht werden. Wählbar sind alle gewählten
Delegierten des Landesparteitages.
Der
Landesparteitag kann zur Unterstützung der Wahlkommission
weitere WahlhelferInnen bestätigen, die nicht Delegierte
sind.
5.
Wortmeldungen sind dem Arbeitspräsidium schriftlich
einzureichen. Das Arbeitspräsidium hat das Recht, Gästen
des Landesparteitages das Wort zu erteilen. Die Reihenfolge
der RednerInnen wird innerhalb der beschlossenen Tagesordnung
durch die Reihenfolge der Wortmeldungen und die Quotierung
bestimmt. Die Redezeit für DiskussionsrednerInnen beträgt
maximal 5 Minuten. Längere Redezeiten sind durch die
AntragstellerInnen vor Beginn der Rede zu begründen
und durch den Landesparteitag zu bestätigen. Die Delegierten
haben das Recht, Anfragen an die DiskussionsrednerInnen
zu stellen. Das Arbeitspräsidium kann die Anzahl der
Anfragen an DiskussionsrednerInnen begrenzen.
6.
Anträge an den Landesparteitag, die nach Antragsschluss
gestellt werden, sind schriftlich einzureichen und erfordern,
wenn sie zur Beratung im Plenum kommen sollen, die Unterschrift
von mindestens 10 Prozent der Delegierten.
Zur
Begründung selbständiger Anträge erhalten
zunächst die AntragstellerIn-nen das Wort, die Redezeitbegrenzung
beträgt 5 Minuten. Es erhält jeweils ein/e Redner/in
dafür und ein/e Redner/in dagegen das Wort, die Redezeitbegrenzung
beträgt 2 Minuten.
Der
Landesparteitag kann mit einer absoluten Mehrheit der Stimmen
der anwe-
senden
Delegierten eine Ausdehnung der Antragsdebatte beschließen.
Alle
Anträge werden nummeriert. Die Abstimmung über
Anträge erfolgt im Komplex mit dem Bericht der Antrags-
und Redaktionskommission, falls der Landesparteitag nichts
anderes beschließt.
Anträge
an die Kommissionen des Landesparteitages können durch
jeden De-legierten gestellt werden.
7.
Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich
und außerhalb der Reihenfolge der eingereichten DiskussionsrednerInnen
gestellt werden. Vor der Abstimmung darüber erhält
ein/e Redner/in dafür und ein/e Redner/in dagegen das
Wort. Die Redezeit beträgt für Antragsteller/in
sowie Für- und Gegenredner/in jeweils maximal 2 Minuten.
Bei laufender Abstimmung können Anträge zur Geschäftsordnung
nicht gestellt werden.
8.
Beschlüsse werden durch den Landesparteitag mit einfacher
Stimmenmehrheit der anwesenden Delegierten gefasst, wenn
kein anders lautender Antrag zum Abstimmungsverfahren gestellt
wird und sofern Statut oder Satzung nichts anderes bestimmen.
Bei
Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Die
Abstimmung erfolgt durch Erheben der Delegiertenkarte.
9.
Auf Antrag kann mit einfacher Mehrheit der Stimmen der delegierten
Frauen ein Frauenplenum des Landesparteitages in offener
Abstimmung einberufen werden. Beschlüsse des Frauenplenums
haben Veto-Charakter, sie können nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit
aller Delegierten zurückgewiesen werden.
Das
Frauenplenum ist Bestandteil der Verhandlungen des Landesparteitages,
für die Tagungsmodalitäten macht das Arbeitspräsidium
Vorschläge.
10.
Persönliche Erklärungen der Delegierten können
nach Beendigung des jeweiligen Tagesordnungspunktes gegeben
werden. Die Redezeit beträgt maximal 2 Minuten.
11.
Die Sitzungen des Landesparteitages sind öffentlich.
Über die Durchführung geschlossener Sitzungen
beschließt der Landesparteitag auf Antrag mit einer
Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen der anwesenden Delegierten.
12.
Grundlage für die Veröffentlichung ist das gesprochene
Wort.
13.
Funktelefone sind im Konferenzsaal auszuschalten.
14.
Die Annahme der Geschäftsordnung erfolgt mit einfacher
Stimmenmehrheit der anwesenden Delegierten. Änderungen
der beschlossenen Geschäftsordnung sind mit Zwei-Drittel-Mehrheit
der Stimmen der anwesenden Delegierten möglich.
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