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Presseerklärung
PDS:Entschädigung
und Wiedergutmachung statt Revision!
Der Landesvorstand
der PDS Sachsen-Anhalt hat sich auf seiner Sitzung am 28. 02.
2004 einhellig gegen die Absicht der Bundesregierung ausgesprochen,
gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte zur Abwicklung der Bodenreform in Revision gehen
zu wollen.
Dazu die PDS-Landesvorsitzende
Dr. Rosemarie Hein:
"Die
PDS erwartet von der Bundesregierung und von der eigenen Landesregierung,
dass das Straßburger Urteil unverzüglich und ohne Wenn
und Aber anerkannt wird.
Kanzler Schröder sowie auch die maßgeblichen Landespolitikerinnen
und Landespolitiker sollten den Umgang mit den Neubauernerben
nicht auf die Spitze treiben. Bundes- und Landesregierung sind
letztlich verpflichtet Rechtstaatlichkeit zu garantieren. Gegen
diesen verfassungsmäßig geregelten Grundsatz haben
sie mit der Abwicklung der Bodereform aufs Gröbste verstoßen
und wird mit dem Versuch, in Straßburg Rechtsmittel einzulegen,
das Dilemma noch vertiefen. An dem Bodenreformurteil knüpfen
auch in Sachsen-Anhalt nicht wenige Menschen die Hoffnung, dass
Ihnen Gerechtigkeit widerfährt. Darum kann die einzige Antwort
auf das Bodenreformurteil nur ein Rückabwicklungsgesetz im
Sinne eines Heilungsgesetzes sein, das die Entschädigung
der Betroffenen und die Wiedergutmachung des angerichteten Schadens
regelt."
Magdeburg,
28.02.2004
Joachim Spaeth
Pressesprecher
Mobil: (0160)
3671896
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