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Presseerklärung

PDS:Entschädigung und Wiedergutmachung statt Revision!

Der Landesvorstand der PDS Sachsen-Anhalt hat sich auf seiner Sitzung am 28. 02. 2004 einhellig gegen die Absicht der Bundesregierung ausgesprochen, gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Abwicklung der Bodenreform in Revision gehen zu wollen.

Dazu die PDS-Landesvorsitzende Dr. Rosemarie Hein:

"Die PDS erwartet von der Bundesregierung und von der eigenen Landesregierung, dass das Straßburger Urteil unverzüglich und ohne Wenn und Aber anerkannt wird.
Kanzler Schröder sowie auch die maßgeblichen Landespolitikerinnen und Landespolitiker sollten den Umgang mit den Neubauernerben nicht auf die Spitze treiben. Bundes- und Landesregierung sind letztlich verpflichtet Rechtstaatlichkeit zu garantieren. Gegen diesen verfassungsmäßig geregelten Grundsatz haben sie mit der Abwicklung der Bodereform aufs Gröbste verstoßen und wird mit dem Versuch, in Straßburg Rechtsmittel einzulegen, das Dilemma noch vertiefen. An dem Bodenreformurteil knüpfen auch in Sachsen-Anhalt nicht wenige Menschen die Hoffnung, dass Ihnen Gerechtigkeit widerfährt. Darum kann die einzige Antwort auf das Bodenreformurteil nur ein Rückabwicklungsgesetz im Sinne eines Heilungsgesetzes sein, das die Entschädigung der Betroffenen und die Wiedergutmachung des angerichteten Schadens regelt."

Magdeburg, 28.02.2004


Joachim Spaeth
Pressesprecher

Mobil: (0160) 3671896
presse@pds-sachsen-anahlt.de

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