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Mit dem 1. September beginnt ein Volksbegehren für eine bessere Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt. Die PDS unterstützt dieses Anliegen von Anfang an und ist Mitglied im Bündnis „Für ein kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt". Wir rufen alle Kreisverbände und Basisgruppen auf, sich aktiv am Erfolg dieses Volksbegehrens zu beteiligen. Hier einige Hinweise:
 

Worum geht es beim Volksbegehren?

Die Landesregierung hatte mit den Haushaltsbeschlüssen für das Jahr 2003 das bis dahin geltende Kinderbetreuungsgesetz gründlich geschröpft:

Insgesamt 47 Mio. € wurden im Landeshaushalt für Kinderbetreuung gestrichen! 
Kinder von 0 bis 6 Jahren haben keinen Rechtsanspruch mehr auf einen Ganztagsplatz in einer    Kindereinrichtung, wenn ein Elternteil aus welchen Gründen immer nicht berufstätig ist. Damit erfahren bereits   Kinder im Kindergarten, dass sie weniger Rechte haben als andere Kinder. Davon betroffen sind in Sachsen-Anhalt etwa 17.000 Kinder.
Der Einsatz des pädagogischen Personals wurde weiter verschlechtert: nun muss eine Erzieherin 13 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren betreuen. Außerdem können Hilfskräfte die Arbeit von Erzieherinnen übernehmen.
Die Elternbeiträge sind in der Folge dieser Verschlechterungen drastisch angestiegen, zum Teil haben sie    sich sogar verdoppelt.
Mit diesen Maßnahmen stehen zudem ca. 3.000 Arbeitsplätze von Erzieherinnen auf dem Spiel.

Die PDS setzt sich gemeinsam mit anderen Akteuren aus Gewerkschaften und Verbänden dafür ein, dass dieseVerschlechterungen zurückgenommen werden. Wir haben Anfang des Jahres Unterschriften dafür gesammelt, dass ein Volksbegehren gestartet werden kann. Nun ist es soweit: im Zeitraum von maximal einem halben Jahr können wir Unterschriften dafür sammeln. Zur Abstimmung steht ein Gesetz. Es ist er Wortlaut des 1998 beschlossenen Kinderbetreuungsgesetzes, erweitert um einen ausführlichen Bildungsauftrag. Wir bitten euch, alle Kraft aufzuwenden, damit die Unterschriften so schnell wie möglich zusammen kommen. Wir brauchen mindestens 250.000 Unterschriften, die nach bestimmten Kriterien zu sammeln sind.
 

Was ist zu beachten?

1. Abgestimmt wird über einen Gesetzestext. Es ist der Wortlaut des bisherigen Kinderbetreuungsgesetzes,    für das die PDS 1998 mit gestritten hat, erweitert um einen ausführlichen Bildungsauftrag. Der Gesetzestext    soll bei der Unterschriftensammlung zur Hand sein.

2. Die Unterschriften sind handschriftlich, vollständig und leserlich auf vorbereiteten Unterschriftenlisten zu     leisten, unleserliche und unvollständige Unterschriften sind ungültig!

3. Unterschreiben darf nur, wer wahlberechtigt ist und im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Meldebehörde    seinen Hauptwohnsitz hat.

4. Die Unterschrift darf nur einmal geleistet werden.

5. Die offiziellen Unterschriftenlisten sind bei den Regionalverantwortlichen des Bündnisses zu erhalten.

6. Ausgefüllte Unterschriftenlisten sollen an die jeweiligen Regionalverantwortlichen geschickt werden. Das    übernehmen auch die WahlkreismitarbeiterInnen der Landtagsabgeordneten der PDS.

7. Keine selbst produzierten Listen verwenden!!! Wenn mehr Unterschriftenlisten gebraucht werden, dann    können die offiziellen Listen kopiert werden, aber nur 1:1 mit Vorder- und Rückseite auf einem Blatt!

Bitte unterstützt das Bündnis mit allen verfügbaren Kräften!
 
 

Rosemarie Hein                                             Eva von Angern
              Landesvorsitzende                      Kinder- und Jugendpolitische Sprecherin
                                                                    der PDS-Landtagsfraktion

 
 
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update 21.08.03
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