Mit dem
1. September beginnt ein Volksbegehren für eine bessere Kinderbetreuung
in Sachsen-Anhalt. Die PDS unterstützt dieses Anliegen von Anfang
an und ist Mitglied im Bündnis „Für ein kinder- und jugendfreundliches
Sachsen-Anhalt". Wir rufen alle Kreisverbände und Basisgruppen auf,
sich aktiv am Erfolg dieses Volksbegehrens zu beteiligen. Hier einige Hinweise:
Worum geht es beim Volksbegehren?
Die Landesregierung hatte
mit den Haushaltsbeschlüssen für das Jahr 2003 das bis dahin
geltende Kinderbetreuungsgesetz gründlich geschröpft:
Insgesamt 47 Mio. € wurden im Landeshaushalt für Kinderbetreuung
gestrichen!
Kinder von 0 bis 6 Jahren haben keinen Rechtsanspruch mehr auf einen Ganztagsplatz
in einer Kindereinrichtung, wenn ein Elternteil aus welchen
Gründen immer nicht berufstätig ist. Damit erfahren bereits
Kinder im Kindergarten, dass sie weniger Rechte haben als andere Kinder.
Davon betroffen sind in Sachsen-Anhalt etwa 17.000 Kinder.
Der Einsatz des pädagogischen Personals wurde weiter verschlechtert:
nun muss eine Erzieherin 13 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren betreuen.
Außerdem können Hilfskräfte die Arbeit von Erzieherinnen
übernehmen.
Die Elternbeiträge sind in der Folge dieser Verschlechterungen drastisch
angestiegen, zum Teil haben sie sich sogar verdoppelt.
Mit diesen Maßnahmen stehen zudem ca. 3.000 Arbeitsplätze von
Erzieherinnen auf dem Spiel.
Die PDS setzt sich gemeinsam
mit anderen Akteuren aus Gewerkschaften und Verbänden dafür ein,
dass dieseVerschlechterungen zurückgenommen werden. Wir haben Anfang
des Jahres Unterschriften dafür gesammelt, dass ein Volksbegehren
gestartet werden kann. Nun ist es soweit: im Zeitraum von maximal einem
halben Jahr können wir Unterschriften dafür sammeln. Zur Abstimmung
steht ein Gesetz. Es ist er Wortlaut des 1998 beschlossenen Kinderbetreuungsgesetzes,
erweitert um einen ausführlichen Bildungsauftrag. Wir bitten euch,
alle Kraft aufzuwenden, damit die Unterschriften so schnell wie möglich
zusammen kommen. Wir brauchen mindestens 250.000 Unterschriften, die
nach bestimmten Kriterien zu sammeln sind.
Was ist zu beachten?
1. Abgestimmt wird über
einen Gesetzestext. Es ist der Wortlaut des bisherigen Kinderbetreuungsgesetzes,
für das die PDS 1998 mit gestritten hat, erweitert um einen ausführlichen
Bildungsauftrag. Der Gesetzestext soll bei der Unterschriftensammlung
zur Hand sein.
2. Die Unterschriften sind
handschriftlich, vollständig und leserlich auf vorbereiteten Unterschriftenlisten
zu leisten, unleserliche und unvollständige
Unterschriften sind ungültig!
3. Unterschreiben darf nur,
wer wahlberechtigt ist und im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen
Meldebehörde seinen Hauptwohnsitz hat.
4. Die Unterschrift darf
nur einmal geleistet werden.
5. Die offiziellen Unterschriftenlisten
sind bei den Regionalverantwortlichen
des Bündnisses zu erhalten.
6. Ausgefüllte Unterschriftenlisten
sollen an die jeweiligen Regionalverantwortlichen geschickt werden. Das
übernehmen auch die WahlkreismitarbeiterInnen der Landtagsabgeordneten
der PDS.
7. Keine selbst produzierten
Listen verwenden!!! Wenn mehr Unterschriftenlisten gebraucht werden, dann
können die offiziellen Listen kopiert werden, aber nur 1:1 mit Vorder-
und Rückseite auf einem Blatt!
Bitte unterstützt
das Bündnis mit allen verfügbaren Kräften!
Rosemarie Hein
Eva von Angern
Landesvorsitzende
Kinder- und Jugendpolitische Sprecherin
der PDS-Landtagsfraktion
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