| Eine Schande für
den demokratischen Rechtsstaat!
Anlässlich des Scheiterns
des NPD-Verbotsantrages vor dem Bundesverfassungsgericht erklärt die
PDS-Fraktion:
Die NPD ist und bleibt ein
„aggressive kämpferische Partei“, sie ist undemokratisch, ausländerfeindlich,
gewaltbereit und Gewalt ausübend – die NPD ist und bleibt eine Bedrohung
der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
In diesem Lichte erscheint
es umso schlimmer, dass sich das Bundesverfassungsgericht nicht auf den
verfassungsfeindlichen Charakter der NPD bezieht, das Verfahren wurde ausschließlich
wegen sogenannter „Verfahrenshindernisse“ eingestellt.
Die Ursachen für diesen
Umstand sind hausgemacht, bereits bei Antragstellung war Bund und Ländern
war diesen das „V-Leute-Problem“ bekannt – von Beginn an. Zu konstatieren
ist ein Versagen der Innenminister von Bund und Ländern.
Hinzu kommt, dass die Antragsteller
ein politisches Ziel mit einer vorrangig juristisch begründeten Argumentation
erreichen wollten. Das ist gescheitert, die PDS sieht sich in ihrer prinzipiellen
Auffassung bestätigt, dass die NPD politisch bekämpft werden
muss.
Es bleibt zu befürchten,
dass die Einstellung des Verfahrens rechtsextremistischen Parteien neuen
Aufwind verschaffen wird.
Ein neues Verbotsverfahren
erscheint nahezu ausgeschlossen – es bleibt die Frage im Raum, ob der Verfassungsschutz
wie bisher innerhalb der NPD tätig bleibt und diese auch noch – direkt
oder indirekt – finanziert.
Die Politik steht in der
Verantwortung, ein neues Konzept zu erarbeiten, um derartigen Organisationen
den politischen Raum zu entziehen.
Die Landesregierung gefordert,
das Konzept für ein weltoffenes und tolerantes Sachsen-Anhalt umzusetzen
und unter dem Blickwinkel des gescheiterten NPD-Verbots zu qualifizieren.
Magdeburg, 18. März
2003
Dr. Petra Sitte
Fraktionsvorsitzende
Dr. Rosemarie Hein
PDS-Landesvorsitzende
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