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Keine Praxisgebühr und keine Zuzahlungen für Sozialhilfeberechtigte und künftige Empfänger des Arbeitslosengeldes II

Zu den Auswirkungen der Gesundheitsreform in Sachsen-Anhalt äußert sich heute der Ministerpräsident des Landes im Rahmen des gesundheitspolitischen Dialogs der Deutschen Angestelltenkrankenkassen.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der PDS-Landtagfraktion Birke Bull dazu:

„Nicht nur die Frage der gewünschten Beitragssenkung für Versicherte und ihre Arbeitgeber und die damit verbundenen Hoffnungen auf einen Zuwachs an Arbeitsplätzen dürfen die Maßstäbe für die Beurteilung des Erfolgs der Gesundheitsreform sein.
Insbesondere muss gefragt werden, welche Auswirkungen die neuen Zuzahlungsregelungen und die Praxisgebühr für die Versicherten der unteren Einkommensgruppen haben und haben werden. Nach wie vor steht zu befürchten, dass neben der gewollten und durchaus anzustrebenden Reduzierung unnötiger medizinischer Leistungen und Arztbesuche auch die notwendige medizinische Versorgung gerade dieser Betroffenen auf der Strecke bleibt, weil das notwendige Geld nicht zur Verfügung steht.

Die PDS erneuert vor diesem Hintergrund ihre Forderung nach einer Befreiung der Sozialhilfeberechtigten und der Empfänger des künftigen Arbeitslosengelds II von Praxisgebühr und Zuzahlungen. Die Frage der umfassenden und notwendigen medizinischen Versorgung darf keinesfalls eine Frage des Geldbeutels bleiben.“

Magdeburg, 20. Oktober 2004

 

 
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