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Keine
Praxisgebühr und keine Zuzahlungen für Sozialhilfeberechtigte
und künftige Empfänger des Arbeitslosengeldes II
Zu den Auswirkungen
der Gesundheitsreform in Sachsen-Anhalt äußert sich
heute der Ministerpräsident des Landes im Rahmen des gesundheitspolitischen
Dialogs der Deutschen Angestelltenkrankenkassen.
Die gesundheitspolitische
Sprecherin der PDS-Landtagfraktion Birke Bull dazu:
Nicht
nur die Frage der gewünschten Beitragssenkung für Versicherte
und ihre Arbeitgeber und die damit verbundenen Hoffnungen auf
einen Zuwachs an Arbeitsplätzen dürfen die Maßstäbe
für die Beurteilung des Erfolgs der Gesundheitsreform sein.
Insbesondere muss gefragt werden, welche Auswirkungen die neuen
Zuzahlungsregelungen und die Praxisgebühr für die Versicherten
der unteren Einkommensgruppen haben und haben werden. Nach wie
vor steht zu befürchten, dass neben der gewollten und durchaus
anzustrebenden Reduzierung unnötiger medizinischer Leistungen
und Arztbesuche auch die notwendige medizinische Versorgung gerade
dieser Betroffenen auf der Strecke bleibt, weil das notwendige
Geld nicht zur Verfügung steht.
Die PDS erneuert
vor diesem Hintergrund ihre Forderung nach einer Befreiung der
Sozialhilfeberechtigten und der Empfänger des künftigen
Arbeitslosengelds II von Praxisgebühr und Zuzahlungen. Die
Frage der umfassenden und notwendigen medizinischen Versorgung
darf keinesfalls eine Frage des Geldbeutels bleiben.
Magdeburg,
20. Oktober 2004
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