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Barrierefreiheit ist ein positiver Wirtschaftsfaktor und Standortvorteil

In einer im September 2002 von der Landesregierung übergebenen Antwort zu einer Kleinen Anfrage zur barrierefreien Gestaltung öffentlicher Gebäude in Sachsen-Anhalt sind 794 Gebäude aufgeführt. Leider beinhaltet die Liste nur die landeseigenen Objekte und nicht die vielen angemieteten. 

-Von den aufgeführten Objekten haben 270 (34 %) einen barrierefreien Zugang. 
-201 Objekte (25 %) sind innen barrierefrei ausgestattet. 
-Ein Kuriosum, 29 Objekte (immerhin 4 %) haben eine barrierefreie Ausstattung, sind aber nicht barrierefrei zugänglich. Das sind verschwendete Mittel und für mich nicht mal kontrollierbar, weil ich nicht ins Gebäude reinkomme. 
-Letztendlich sind 174 Gebäude (22 %) innen und außen, also nutzbar barrierefrei. 

Eine ausführliche Auswertung ist in der Anlage beigefügt.

Magdeburg, 3. Dezember 2003

Peter Hoffmann
 

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Analyse und Überprüfung öffentlicher Gebäude auf Zugänglichkeit, barrierefreie Ausstattung und barrierefreie Informationen

Die Aufgabe bestand darin, auf Grundlage der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (Drs. 4/214) des Abgeordneten Radschunat (PDS) den behindertengerechten Bau und Umbau öffentlicher Gebäude in Sachsen-Anhalt an ausgewählten Beispielen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse auszuwerten und Schlussfolgerungen zu ziehen.

Die Landesregierung bezog sich in ihrer Antwort auf die Bestimmungen der novellierten Landesbauordnung. 
Als Anlage wurde eine Gebäudeliste übergeben. In der von der Landesregierung übergebenen Liste sind 794 Gebäude aufgeführt. Leider beinhaltet die Liste nur die landeseigenen Objekte und nicht die vielen angemieteten. Von den aufgeführten Objekten haben 270 (34 %) einen barrierefreien Zugang. 201 Objekte (25 %) sind innen barrierefrei ausgestattet. Ein Kuriosum, 29 Objekte (immerhin 4 %) haben eine barrierefreie Ausstattung, sind aber nicht barrierefrei zugänglich. Das sind verschwendete Mittel und für mich nicht mal kontrollierbar, weil ich nicht ins Gebäude reinkomme. Letztendlich sind 174 Gebäude (22 %) innen und außen barrierefrei, also nutzbar.
Bei diesen Zahlen handelt es sich um Aussagen der Landesregierung, die durch mich zu überprüfen waren.

Um alle Landkreise und Kreisfreien Städte zu überprüfen, wäre der zeitliche Aufwand zu groß gewesen. Deshalb habe ich mich mit meinen Untersuchungen auf die Region Anhalt mit den Kreisen Dessau, Wittenberg, Anhalt-Zerbst, Köthen und Bernburg, im Norden den Kreis Stendal, im Westen den Kreis Wernigerode und im Süden den Burgenlandkreis beschränkt.
Damit habe ich ein Drittel der Landkreise und ein Drittel der Kreisfreien Städte abgedeckt.

In diesen 8 Städten wurden alle Objekte, die in der Liste der Landesregierung als barrierefrei deklariert sind, überprüft. Zusätzlich wurden Mietobjekte des Landes, alle Kreisverwaltungen, Stadtverwaltungen, Arbeitsämter, Servicestellen für Rehabilitation, Sucht- und Schwangerenberatungsstellen, Hauptstellen der Sparkassen, Bahnhöfe und Theater untersucht.

In Vorbereitung der Untersuchungen habe ich mir die Internetpräsenz der einzelnen Kommunen angesehen. Barrierefreiheit findet darin nicht statt. Auch auf der Internetseite der Landesmarketing-Gesellschaft trotz mehrfacher Zusagen – Nichts.

Was ist das Ergebnis der Untersuchungen?

Alle Arbeitsämter sind barrierefrei. Auch die Finanzämter; hier wurden allerdings z. T. Treppenschrägaufzüge eingebaut, das ist nicht ideal aber akzeptierbar. Oft sind Objekte nur im EG barrierefrei, weil keine Aufzüge vorhanden sind. Das bedeutet eingeschränkte Nutzung im Publikumsverkehr aber oft nicht nutzbar für schwerstbehinderte Arbeitnehmer.
Bei keinem der untersuchten Objekte gab es Barrierefreiheit für Sinnesbehinderte.

Viele Beratungsstellen, die meist von Freien Trägern betrieben werden, sind oft nicht barrierefrei. Die Träger bieten dann aber in der Regel Beratungen in anderen Objekten an (nach Voranmeldung).

Bei den untersuchten Hochschulen ist das Bild sehr differenziert. Es gibt Hochschulen, bei denen fast kein Gebäude barrierefrei ist. Bei einer anderen Hochschule sind in der Regel die EG barrierefrei; aber auch das bedeutet eine nur eingeschränkte Nutzbarkeit durch behinderte Studenten und Mitarbeiter. Es gibt aber auch das positive Beispiel, dass alle Gebäude und Einrichtungen weitgehend barrierefrei nutzbar sind.

Oft wird fehlende Barrierefreiheit mit den Belangen des Denkmalschutzes begründet. Hier als Beispiel 3 Amtsgerichte, alle 3 sind in der Liste der Landesregierung als barrierefrei deklariert: 
Amtsgericht Zerbst: Außen 2 Stufen. Nach Benutzung der Wechselsprechanlage kommt jemand und legt eine mobile Rampe an. Innen hohe Schwellen an den Türen und das Behinderten-WC ist zu klein und die Raumaufteilung völlig falsch. 
Amtsgericht Naumburg: Altes Gebäude mit einem Glasanbau auf dem Hof mit Treppenhaus und Aufzug (sehr gute Lösung). Um auf den Hof zu gelangen, muss man eine Wechselsprechanlage benutzen. Auf dem Weg zum Glasanbau und in diesem selbst ist Kopfsteinpflaster der übelsten Sorte verlegt. Dieser Weg ist von einem Menschen mit Behinderungen selbständig kaum zu bewältigen und selbst die Bediensteten sind der Meinung, dass dieser Weg für jeden Bürger eine Zumutung ist. 
Amtsgericht Wittenberg: Altes Gebäude, auf dem Hof ein Aufzuganbau, aber nur bis zum EG. Worin für die Denkmalschutzbelange der Unterschied besteht, ob der Aufzug nur bis zum EG geht oder bis ganz oben, ist nicht nachvollziehbar. 
Welche Schlussfolgerungen sind zu ziehen?

Die bestehende Landesbauordnung beschreibt ganz genau, wann Barrierefreiheit herzustellen ist. Da die Bauordnungsämter aber trotzdem Baugenehmigungen erteilen, obwohl keine Barrierefreiheit vorliegt, muss die Bauvorlagen-VO so geändert werden, dass das nicht mehr möglich ist. 
Es müssen durch die Landesregierung Informationen herausgegeben und Programme aufgelegt werden, um nach und nach in öffentlichen Gebäuden auch Barrierefreiheit für Menschen mit Sinnesbehinderungen herzustellen. 
Programm, um Freien Trägern zu ermöglichen, ihre Beratungsstellen barrierefrei zu gestalten. 
Alle Hochschulen und Universitäten in Sachsen-Anhalt müssen in einem überschaubaren Zeitraum barrierefrei umgestaltet werden. Nur so kann das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Bildung sichergestellt werden. Nur so wird es möglich, Menschen mit Behinderungen Arbeitsplätze in Lehre und Forschung zu bieten. Nur so kann die Abwanderung von behinderten Studenten in andere Bundesländer gestoppt werden. 
In diesem Jahr begehen wir das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen. Die Zentrale Eröffnungsveranstaltung für die Bundesrepublik Deutschland fand sogar in Magdeburg statt. Von den Regierenden in Bund und Ländern gab es diverse Willensbekundungen, den Forderungen behinderter Menschen nach gleichberechtigter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, nachzukommen. Leider haben sich diese Willensbekundungen größtenteils als Luftblasen erwiesen.

Von der Landesregierung Sachsen-Anhalt wurde ein Wettbewerb „Auf dem Weg zur barrierefreien Kommune“ angekündigt. Dieser Wettbewerb hat auch stattgefunden und für die Wettbewerbssieger wurden erhebliche Preisgelder ausgelobt.

Bei diesem Wettbewerb waren alle Kommunen aus dem Programm „Stadtumbau Ost“ teilnahmeberechtigt. Von den ca.. 44 teilnahmeberechtigten Kommunen haben sich aber leider nur 11 beteiligt. Da fragt man sich natürlich, wieso das? Was hindert Kommunen, die Chance auf einige Hunderttausend Euro zusätzlich, wahrzunehmen? Lag es daran, dass ihnen das Thema des Wettbewerbs nicht wichtig war oder lag es daran, dass sich Kommunen personell und zeitlich überfordert fühlten? Nach langer Anlaufzeit erfolgte die Auslobung des Wettbewerbs im Juni/Juli 2003. Abgabetermin war der 30.09.2003. Dazwischen lag noch die Urlaubszeit.
Es gab sicher auch Kommunen der ersten Kategorie, die meisten aber waren durch die zeitlichen und organisatorischen Vorgaben einfach überfordert.

Die PDS geht davon aus, dass die Auswertung und die Vorstellung der Wettbewerbsbeiträge die Landesregierung davon überzeugen, in den nächsten Jahren ähnliche Wettbewerbe auszuloben, um so auf dem Weg zu einem barrierefreien Sachsen-Anhalt ein gutes Stück voranzukommen. Dann hat sie auch die Möglichkeit, durch eine gute Vorbereitung allen Teilnehmern eine gute Chance zum Mitgestalten einzuräumen.

Allen, egal ob Bund, Länder, Kommunen oder auch Verbänden muss endlich klar werden, Barrierefreiheit ist ein positiver Wirtschaftsfaktor und Standortvorteil, den es für unsere Region zu nutzen gilt.

Peter Hoffmann
Magdeburg, im Dezember 2003
 

 
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