Barrierefreiheit ist
ein positiver Wirtschaftsfaktor und Standortvorteil
In einer im September 2002
von der Landesregierung übergebenen Antwort zu einer Kleinen Anfrage
zur barrierefreien Gestaltung öffentlicher Gebäude in Sachsen-Anhalt
sind 794 Gebäude aufgeführt. Leider beinhaltet die Liste nur
die landeseigenen Objekte und nicht die vielen angemieteten.
-Von den aufgeführten
Objekten haben 270 (34 %) einen barrierefreien Zugang.
-201 Objekte (25 %) sind
innen barrierefrei ausgestattet.
-Ein Kuriosum, 29 Objekte
(immerhin 4 %) haben eine barrierefreie Ausstattung, sind aber nicht barrierefrei
zugänglich. Das sind verschwendete Mittel und für mich nicht
mal kontrollierbar, weil ich nicht ins Gebäude reinkomme.
-Letztendlich sind 174 Gebäude
(22 %) innen und außen, also nutzbar barrierefrei.
Eine ausführliche Auswertung
ist in der Anlage beigefügt.
Magdeburg, 3. Dezember 2003
Peter Hoffmann
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Analyse und Überprüfung
öffentlicher Gebäude auf Zugänglichkeit, barrierefreie Ausstattung
und barrierefreie Informationen
Die Aufgabe bestand darin,
auf Grundlage der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur
schriftlichen Beantwortung (Drs. 4/214) des Abgeordneten Radschunat (PDS)
den behindertengerechten Bau und Umbau öffentlicher Gebäude in
Sachsen-Anhalt an ausgewählten Beispielen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse
auszuwerten und Schlussfolgerungen zu ziehen.
Die Landesregierung bezog
sich in ihrer Antwort auf die Bestimmungen der novellierten Landesbauordnung.
Als Anlage wurde eine Gebäudeliste
übergeben. In der von der Landesregierung übergebenen Liste sind
794 Gebäude aufgeführt. Leider beinhaltet die Liste nur die landeseigenen
Objekte und nicht die vielen angemieteten. Von den aufgeführten Objekten
haben 270 (34 %) einen barrierefreien Zugang. 201 Objekte (25 %) sind innen
barrierefrei ausgestattet. Ein Kuriosum, 29 Objekte (immerhin 4 %) haben
eine barrierefreie Ausstattung, sind aber nicht barrierefrei zugänglich.
Das sind verschwendete Mittel und für mich nicht mal kontrollierbar,
weil ich nicht ins Gebäude reinkomme. Letztendlich sind 174 Gebäude
(22 %) innen und außen barrierefrei, also nutzbar.
Bei diesen Zahlen handelt
es sich um Aussagen der Landesregierung, die durch mich zu überprüfen
waren.
Um alle Landkreise und Kreisfreien
Städte zu überprüfen, wäre der zeitliche Aufwand zu
groß gewesen. Deshalb habe ich mich mit meinen Untersuchungen auf
die Region Anhalt mit den Kreisen Dessau, Wittenberg, Anhalt-Zerbst, Köthen
und Bernburg, im Norden den Kreis Stendal, im Westen den Kreis Wernigerode
und im Süden den Burgenlandkreis beschränkt.
Damit habe ich ein Drittel
der Landkreise und ein Drittel der Kreisfreien Städte abgedeckt.
In diesen 8 Städten
wurden alle Objekte, die in der Liste der Landesregierung als barrierefrei
deklariert sind, überprüft. Zusätzlich wurden Mietobjekte
des Landes, alle Kreisverwaltungen, Stadtverwaltungen, Arbeitsämter,
Servicestellen für Rehabilitation, Sucht- und Schwangerenberatungsstellen,
Hauptstellen der Sparkassen, Bahnhöfe und Theater untersucht.
In Vorbereitung der Untersuchungen
habe ich mir die Internetpräsenz der einzelnen Kommunen angesehen.
Barrierefreiheit findet darin nicht statt. Auch auf der Internetseite der
Landesmarketing-Gesellschaft trotz mehrfacher Zusagen – Nichts.
Was ist das Ergebnis der
Untersuchungen?
Alle Arbeitsämter sind
barrierefrei. Auch die Finanzämter; hier wurden allerdings z. T. Treppenschrägaufzüge
eingebaut, das ist nicht ideal aber akzeptierbar. Oft sind Objekte nur
im EG barrierefrei, weil keine Aufzüge vorhanden sind. Das bedeutet
eingeschränkte Nutzung im Publikumsverkehr aber oft nicht nutzbar
für schwerstbehinderte Arbeitnehmer.
Bei keinem der untersuchten
Objekte gab es Barrierefreiheit für Sinnesbehinderte.
Viele Beratungsstellen, die
meist von Freien Trägern betrieben werden, sind oft nicht barrierefrei.
Die Träger bieten dann aber in der Regel Beratungen in anderen Objekten
an (nach Voranmeldung).
Bei den untersuchten Hochschulen
ist das Bild sehr differenziert. Es gibt Hochschulen, bei denen fast kein
Gebäude barrierefrei ist. Bei einer anderen Hochschule sind in der
Regel die EG barrierefrei; aber auch das bedeutet eine nur eingeschränkte
Nutzbarkeit durch behinderte Studenten und Mitarbeiter. Es gibt aber auch
das positive Beispiel, dass alle Gebäude und Einrichtungen weitgehend
barrierefrei nutzbar sind.
Oft wird fehlende Barrierefreiheit
mit den Belangen des Denkmalschutzes begründet. Hier als Beispiel
3 Amtsgerichte, alle 3 sind in der Liste der Landesregierung als barrierefrei
deklariert:
Amtsgericht Zerbst: Außen
2 Stufen. Nach Benutzung der Wechselsprechanlage kommt jemand und legt
eine mobile Rampe an. Innen hohe Schwellen an den Türen und das Behinderten-WC
ist zu klein und die Raumaufteilung völlig falsch.
Amtsgericht Naumburg: Altes
Gebäude mit einem Glasanbau auf dem Hof mit Treppenhaus und Aufzug
(sehr gute Lösung). Um auf den Hof zu gelangen, muss man eine Wechselsprechanlage
benutzen. Auf dem Weg zum Glasanbau und in diesem selbst ist Kopfsteinpflaster
der übelsten Sorte verlegt. Dieser Weg ist von einem Menschen mit
Behinderungen selbständig kaum zu bewältigen und selbst die Bediensteten
sind der Meinung, dass dieser Weg für jeden Bürger eine Zumutung
ist.
Amtsgericht Wittenberg:
Altes Gebäude, auf dem Hof ein Aufzuganbau, aber nur bis zum EG. Worin
für die Denkmalschutzbelange der Unterschied besteht, ob der Aufzug
nur bis zum EG geht oder bis ganz oben, ist nicht nachvollziehbar.
Welche Schlussfolgerungen
sind zu ziehen?
Die bestehende Landesbauordnung
beschreibt ganz genau, wann Barrierefreiheit herzustellen ist. Da die Bauordnungsämter
aber trotzdem Baugenehmigungen erteilen, obwohl keine Barrierefreiheit
vorliegt, muss die Bauvorlagen-VO so geändert werden, dass das nicht
mehr möglich ist.
Es müssen durch die
Landesregierung Informationen herausgegeben und Programme aufgelegt werden,
um nach und nach in öffentlichen Gebäuden auch Barrierefreiheit
für Menschen mit Sinnesbehinderungen herzustellen.
Programm, um Freien Trägern
zu ermöglichen, ihre Beratungsstellen barrierefrei zu gestalten.
Alle Hochschulen und Universitäten
in Sachsen-Anhalt müssen in einem überschaubaren Zeitraum barrierefrei
umgestaltet werden. Nur so kann das verfassungsmäßig garantierte
Recht auf Bildung sichergestellt werden. Nur so wird es möglich, Menschen
mit Behinderungen Arbeitsplätze in Lehre und Forschung zu bieten.
Nur so kann die Abwanderung von behinderten Studenten in andere Bundesländer
gestoppt werden.
In diesem Jahr begehen wir
das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen. Die Zentrale
Eröffnungsveranstaltung für die Bundesrepublik Deutschland fand
sogar in Magdeburg statt. Von den Regierenden in Bund und Ländern
gab es diverse Willensbekundungen, den Forderungen behinderter Menschen
nach gleichberechtigter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, nachzukommen.
Leider haben sich diese Willensbekundungen größtenteils als
Luftblasen erwiesen.
Von der Landesregierung Sachsen-Anhalt
wurde ein Wettbewerb „Auf dem Weg zur barrierefreien Kommune“ angekündigt.
Dieser Wettbewerb hat auch stattgefunden und für die Wettbewerbssieger
wurden erhebliche Preisgelder ausgelobt.
Bei diesem Wettbewerb waren
alle Kommunen aus dem Programm „Stadtumbau Ost“ teilnahmeberechtigt. Von
den ca.. 44 teilnahmeberechtigten Kommunen haben sich aber leider nur 11
beteiligt. Da fragt man sich natürlich, wieso das? Was hindert Kommunen,
die Chance auf einige Hunderttausend Euro zusätzlich, wahrzunehmen?
Lag es daran, dass ihnen das Thema des Wettbewerbs nicht wichtig war oder
lag es daran, dass sich Kommunen personell und zeitlich überfordert
fühlten? Nach langer Anlaufzeit erfolgte die Auslobung des Wettbewerbs
im Juni/Juli 2003. Abgabetermin war der 30.09.2003. Dazwischen lag noch
die Urlaubszeit.
Es gab sicher auch Kommunen
der ersten Kategorie, die meisten aber waren durch die zeitlichen und organisatorischen
Vorgaben einfach überfordert.
Die PDS geht davon aus, dass
die Auswertung und die Vorstellung der Wettbewerbsbeiträge die Landesregierung
davon überzeugen, in den nächsten Jahren ähnliche Wettbewerbe
auszuloben, um so auf dem Weg zu einem barrierefreien Sachsen-Anhalt ein
gutes Stück voranzukommen. Dann hat sie auch die Möglichkeit,
durch eine gute Vorbereitung allen Teilnehmern eine gute Chance zum Mitgestalten
einzuräumen.
Allen, egal ob Bund, Länder,
Kommunen oder auch Verbänden muss endlich klar werden, Barrierefreiheit
ist ein positiver Wirtschaftsfaktor und Standortvorteil, den es für
unsere Region zu nutzen gilt.
Peter Hoffmann
Magdeburg, im Dezember 2003
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