Gesetzentwurf zur Erleichterung
der Haushaltsführung in den Kommunen löst kein einziges Problem
Der vom Innenminister vorgestellte
Gesetzentwurf zur Erleichterung der Haushaltsführung der Kommunen
kommt zu spät und hätte bereits als Änderung zum weitergehenden
PDS-Gesetzentwurf zur Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit
vom Juni 2003 eingebracht werden können. Dies war jedoch offensichtlich
politisch nicht gewollt.
Die Situation kommunaler
Haushalte hängt in erster Linie damit zusammen, dass
-die Kommunen jährlich
weniger allgemeine Zuweisungen durch das Land erhalten,
-drastische Einnahmeausfälle
bei den Gewerbesteuern haben sowie
-durch die Absenkung der
allgemeinen Steueranteile weitere Einnahmeausfälle zu verzeichnen
haben.
Unter diesen Bedingungen
ist ein Ausgleich des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes nicht mehr
herzustellen.
Durch die Kommunalaufsichten
werden die Kommunen aufgefordert, ihre Ausgaben im Verwaltungshaushalt
und besonders im freiwilligen Bereich zu reduzieren, um diesen Ausgleich
herzustellen.
Da die Kommunen jedoch nur
rd. 80 Prozent der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben durch die
allgemeinen Finanzzuweisungen abgegolten bekommen, fängt hier im Rahmen
der Haushaltskonsolidierungen das Tauziehen in den Räten und Kreistagen
an. Es geht dann um Schließungen der Bibliotheken, Musikschulen,
Jugendklubs usw. usf..
Die Nichtgenehmigung der
Haushalte führt zur faktischen Entmündigung der kommunalen Gremien,
da die entsprechenden Haushaltsentscheidungen nur noch mit Blick auf die
Genehmigungsfähigkeit durch die Kommunalaufsicht getroffen werden
können. Dies bedeutet eine substanzielle Gefährdung der kommunalen
Selbstverwaltung.
Gleichzeitig werden die
Maßnahmen im Vermögenshaushalt der Kommunen unrealisierbar.
Durch die Nichtgenehmigung der Haushalte werden somit dringende Investitionen
verhindert.
Wie und mit welchen Mitteln
die Landesregierung die Auslösung von Investitionen vor Verabschiedung
und Genehmigung der Haushalte erzielen will, wird an Hand des Gesetzentwurfes
sichtbar werden.
Offensichtlich wird dieses
Verfahren zu einer weiteren Entmündigung der gewählten Mandatsträger
führen.
Der beste Weg wäre
eine verlässliche und der Aufgabenwahrnahme angemessene Finanzausstattung
der Kommunen. Doch in diesem Punkt bleibt die Landesregierung eine Antwort
schuldig.
Gerald Grünert
kommunalpol. Sprecher
Magdeburg, 02.12.2003
|