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Gesetzentwurf zur Erleichterung der Haushaltsführung in den Kommunen löst kein einziges Problem
 

Der vom Innenminister vorgestellte Gesetzentwurf zur Erleichterung der Haushaltsführung der Kommunen kommt zu spät und hätte bereits als Änderung zum weitergehenden PDS-Gesetzentwurf zur Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit vom Juni 2003 eingebracht werden können. Dies war jedoch offensichtlich politisch nicht gewollt.

Die Situation kommunaler Haushalte hängt in erster Linie damit zusammen, dass 

-die Kommunen jährlich weniger allgemeine Zuweisungen durch das Land erhalten, 
-drastische Einnahmeausfälle bei den Gewerbesteuern haben sowie 
-durch die Absenkung der allgemeinen Steueranteile weitere Einnahmeausfälle zu verzeichnen haben.  

Unter diesen Bedingungen ist ein Ausgleich des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes nicht mehr herzustellen.
Durch die Kommunalaufsichten werden die Kommunen aufgefordert, ihre Ausgaben im Verwaltungshaushalt und besonders im freiwilligen Bereich zu reduzieren, um diesen Ausgleich herzustellen. 
Da die Kommunen jedoch nur rd. 80 Prozent der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben durch die allgemeinen Finanzzuweisungen abgegolten bekommen, fängt hier im Rahmen der Haushaltskonsolidierungen das Tauziehen in den Räten und Kreistagen an. Es geht dann um Schließungen der Bibliotheken, Musikschulen, Jugendklubs usw. usf..
Die Nichtgenehmigung der Haushalte führt zur faktischen Entmündigung der kommunalen Gremien, da die entsprechenden Haushaltsentscheidungen nur noch mit Blick auf die Genehmigungsfähigkeit durch die Kommunalaufsicht getroffen werden können. Dies bedeutet eine substanzielle Gefährdung der kommunalen Selbstverwaltung.
Gleichzeitig werden die Maßnahmen im Vermögenshaushalt der Kommunen unrealisierbar. Durch die Nichtgenehmigung der Haushalte werden somit dringende Investitionen verhindert.

Wie und mit welchen Mitteln die Landesregierung die Auslösung von Investitionen vor Verabschiedung und Genehmigung der Haushalte erzielen will, wird an Hand des Gesetzentwurfes sichtbar werden.
Offensichtlich wird dieses Verfahren zu einer weiteren Entmündigung der gewählten Mandatsträger führen.
Der beste Weg wäre eine verlässliche und der Aufgabenwahrnahme angemessene Finanzausstattung der Kommunen. Doch in diesem Punkt bleibt die Landesregierung eine Antwort schuldig.
 

Gerald Grünert    
kommunalpol. Sprecher

Magdeburg, 02.12.2003
 

 
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update 02.12.03
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