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PDS lehnt geändertesKommunalwahlgesetz ab
 

Die PDS-Landtagsfraktion lehnt die heute im Ausschuss für Inneres gefasste Beschlussempfehlung zum Kommunalwahlgesetz ab.
Mit dem so geänderten Gesetz wird die Möglichkeit eröffnet, dass nach einem Zusammenschluss von Landkreisen oder Gemeinden nach dem 1. Januar 2005 die dann neu gewählten Kreistage bzw. Räte bis zum Jahr 2014 gewählt sind.
Das bedeutet – zumindest theoretisch – dass ein Kreistag oder Rat fast doppelt so lange im Amt bleiben kann, als das bislang der Fall ist. In der Regel dauert eine Wahlperiode 5 Jahre.
Aus grundsätzlichen Demokratieerwägungen heraus lehnt die PDS eine solche Verlängerung ab.
Einmal mehr ist mit dieser Entscheidung deutlich geworden, dass der von CDU und FDP durchgesetzte Stopp der Gebietsreform ein fataler und folgenreicher Fehler war und zu völlig chaotischen Zuständen im Lande führen kann.
 

Gerald Grünert
Matthias Gärtner
Mitglieder im Ausschuss für Inneres
 

Magdeburg, 26. November 2003
 

 
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update 26.11.03
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