PDS lehnt geändertesKommunalwahlgesetz
ab
Die PDS-Landtagsfraktion
lehnt die heute im Ausschuss für Inneres gefasste Beschlussempfehlung
zum Kommunalwahlgesetz ab.
Mit dem so geänderten
Gesetz wird die Möglichkeit eröffnet, dass nach einem Zusammenschluss
von Landkreisen oder Gemeinden nach dem 1. Januar 2005 die dann neu gewählten
Kreistage bzw. Räte bis zum Jahr 2014 gewählt sind.
Das bedeutet – zumindest
theoretisch – dass ein Kreistag oder Rat fast doppelt so lange im Amt bleiben
kann, als das bislang der Fall ist. In der Regel dauert eine Wahlperiode
5 Jahre.
Aus grundsätzlichen
Demokratieerwägungen heraus lehnt die PDS eine solche Verlängerung
ab.
Einmal mehr ist mit dieser
Entscheidung deutlich geworden, dass der von CDU und FDP durchgesetzte
Stopp der Gebietsreform ein fataler und folgenreicher Fehler war und zu
völlig chaotischen Zuständen im Lande führen kann.
Gerald Grünert
Matthias Gärtner
Mitglieder im Ausschuss
für Inneres
Magdeburg, 26. November 2003
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