Zukunft der Universitätskliniken:
Minister lässt die Katze nicht aus dem Sack
Lapidar heißt es in
der Pressemitteilung der Landesregierung, auf der Grundlage der Ergebnisse
der Arbeitsgruppe Hochschulmedizin wolle man in diesen Fragen (das bereits
im Landtag in erster Lesung behandelte) Hochschulgesetz überarbeiten.
Da die Ergebnisse der Arbeitsgruppe
bereits seit Wochen vorliegen, finden sich wesentliche Empfehlungen längst
im Gesetz. Man darf also gespannt sein, was es denn so Neues gibt.
Das eigentlich Interessante
liegt in der Ankündigung, ein Universitätsklinikumsgesetz vorbereiten
zu wollen. Es handelt sich dabei um ein Errichtungsgesetz, welches die
jetzige Rechtsform ändern soll - Umwandlung von Landesbetrieb in eine
Anstalt öffentlichen Rechts. Der bisherigen Organisationsform räumte
allerdings die Arbeitsgruppe selbst „erheblichen Handlungsspielraum“ ein.
Und doch soll die Rechtsform geändert werden!
Warum, mit welch ganz konkreten
„Verbesserungen“ für die Qualität von Lehre und Forschung sowie
von Krankenversorgung bleibt sowohl der Bericht der Arbeitsgruppe als auch
der Minister erneut schuldig!
Veränderungen in der
Rechtsform vor der Einführung von Fallpauschalen zu treffen, kommt
einem Orientierungslauf ohne Kompass gleich. Alles bewegt sich im Bereich
von Annahmen und Schätzungen ohne konkrete Erkenntnisse nach einer
Umsetzung.
Nur eine flexible Größe
wird bei den Diskussionen in den Einrichtungen selbst gesehen: Das ist
die Möglichkeit der Absenkung von Tarifen gegenüber den Beschäftigten.
Dafür gibt es längst auch Vorbilder in anderen Ländern.
Noch steht allerdings der Tarifvertrag zwischen Gewerkschaften und Landesregierung
diesen Intentionen im Weg!
Die Arbeitsgruppe hat zudem
ausgeführt, dass echte Einsparungen mit Blick auf Investitionsbedürfnisse
der Kliniken nicht zu erwarten sind, wie überhaupt die Ausgaben des
Landes im Bereich Sicherung von Studium und Lehre kaum abgesenkt werden
können (und dürfen). Und doch wurde Kürzungen für Halle
und Magdeburg im Bericht als Ziel gestellt!
Die Zahl der Studierenden
pro Einrichtung auf 160 pro Jahr zu begrenzen, heißt, ausschließlich
vom Fachkräftebedarf des Landes auszugehen. Dann müssten die
Anfängerzahlen nahezu identisch mit der Zahl der Absolventen sein,
was völlig illusorisch ist. Die Abwanderung während des Studiums
ist genauso erheblich wie die Zahl derer, die das Land nach dem Studium
verlassen! Insofern müsste die Anfängerzahl deutlich höher
liegen, wenn aus eigener Kraft der Bedarf an Medizinern gedeckt werden
soll.
Der Minister ist darüber
hinaus schuldig geblieben, wie er mit der abweichenden Position der Personalvertretung
umgehen will und welche Folgen sich daraus ergeben.
Wirkliche Klarheit lässt
sich aus den vorgestellten Ergebnissen der Kabinettsbefassung nicht gewinnen.
Typisch für die Politik der Landesregierung!
Magdeburg, 25. November 2003
Dr. Petra Sitte
wissenschaftspol. Sprecherin
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