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Zukunft der Universitätskliniken: Minister lässt die Katze nicht aus dem Sack
 

Lapidar heißt es in der Pressemitteilung der Landesregierung, auf der Grundlage der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Hochschulmedizin wolle man in diesen Fragen (das bereits im Landtag in erster Lesung behandelte) Hochschulgesetz überarbeiten.
Da die Ergebnisse der Arbeitsgruppe bereits seit Wochen vorliegen, finden sich wesentliche Empfehlungen längst im Gesetz. Man darf also gespannt sein, was es denn so Neues gibt.

Das eigentlich Interessante liegt in der Ankündigung, ein Universitätsklinikumsgesetz vorbereiten zu wollen. Es handelt sich dabei um ein Errichtungsgesetz, welches die jetzige Rechtsform ändern soll - Umwandlung von Landesbetrieb in eine Anstalt öffentlichen Rechts. Der bisherigen Organisationsform räumte allerdings die Arbeitsgruppe selbst „erheblichen Handlungsspielraum“ ein. Und doch soll die Rechtsform geändert werden!
Warum, mit welch ganz konkreten „Verbesserungen“ für die Qualität von Lehre und Forschung sowie von Krankenversorgung bleibt sowohl der Bericht der Arbeitsgruppe als auch der Minister erneut schuldig!

Veränderungen in der Rechtsform vor der Einführung von Fallpauschalen zu treffen, kommt einem Orientierungslauf ohne Kompass gleich. Alles bewegt sich im Bereich von Annahmen und Schätzungen ohne konkrete Erkenntnisse nach einer Umsetzung.
Nur eine flexible Größe wird bei den Diskussionen in den Einrichtungen selbst gesehen: Das ist die Möglichkeit der Absenkung von Tarifen gegenüber den Beschäftigten. Dafür gibt es längst auch Vorbilder in anderen Ländern. Noch steht allerdings der Tarifvertrag zwischen Gewerkschaften und Landesregierung diesen Intentionen im Weg!

Die Arbeitsgruppe hat zudem ausgeführt, dass echte Einsparungen mit Blick auf Investitionsbedürfnisse der Kliniken nicht zu erwarten sind, wie überhaupt die Ausgaben des Landes im Bereich Sicherung von Studium und Lehre kaum abgesenkt werden können (und dürfen). Und doch wurde Kürzungen für Halle und Magdeburg im Bericht als Ziel gestellt!

Die Zahl der Studierenden pro Einrichtung auf 160 pro Jahr zu begrenzen, heißt, ausschließlich vom Fachkräftebedarf des Landes auszugehen. Dann müssten die Anfängerzahlen nahezu identisch mit der Zahl der Absolventen sein, was völlig illusorisch ist. Die Abwanderung während des Studiums ist genauso erheblich wie die Zahl derer, die das Land nach dem Studium verlassen! Insofern müsste die Anfängerzahl deutlich höher liegen, wenn aus eigener Kraft der Bedarf an Medizinern gedeckt werden soll.

Der Minister ist darüber hinaus schuldig geblieben, wie er mit der abweichenden Position der Personalvertretung umgehen will und welche Folgen sich daraus ergeben.

Wirkliche Klarheit lässt sich aus den vorgestellten Ergebnissen der Kabinettsbefassung nicht gewinnen. Typisch für die Politik der Landesregierung!
 

Magdeburg, 25. November 2003

Dr. Petra Sitte
wissenschaftspol. Sprecherin
 

 
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