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Geld für Kinderbetreuung: Eine Frage des politischen Willens
PDS: Forderung des Volksbegehrens
ist finanzierbar!
Die Mitteldeutsche Zeitung
berichtet, dass es die Landesregierung für unmöglich hält,
bei der Kinderbetreuung zur alten Rechtslage zurückzukehren. Die Kassen
seien leer. Dieses Argument versucht, künstlich einen Schlussstrich
unter das Volksbegehren zu ziehen, mit dessen Hilfe das Kinderbetreuungsgesetz
wieder etabliert werden soll. Das Land könne sich das eben nicht leisten.
Die PDS sagt, es kann doch!
Was der Regierung fehlt,
ist der Mut, Verantwortung zu übernehmen und den politischen Willen
zu zeigen trotz angespannter Haushaltssituation die vorhandenen Mittel
für eine vernünftige Kinderbetreuung umzuschichten.
Der Landesrechnungshof berichtete
von Verschwendungen bei Werkstätten und Kleiderkammern der Landespolizei
sowie über unangemessene Geschäftsführergehälter. Es
existieren finanzielle Spielräume, die genutzt werden müssen.
Die PDS hat ein detailliertes
Finanzierungskonzept in Höhe von 43 Millionen Euro erarbeitet. Diese
Mittel würden u.a. aus Absenkungen bei Sach- und Personalkosten, bei
Geldern für Kommunikationstechnik und überarbeiteten Geschäftsführerverträgen
zur Verfügung stehen. Die Sicherung einer qualitativen und sozial
ausgewogenen Kinderbetreuung ist eine der wichtigsten Zukunftsinvestitionen,
die eben nicht Spielball politischen Kalküls sein sollte. Das sollte
der Landesregierung auch klar sein.
Dr. Rosemarie Hein, MdL
Landesvorsitzende der PDS
Sachsen-Anhalt
Magdeburg, 21.11.2003
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