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Flachbildschirme oder Geld für Kinderbetreuung: Eine Frage des politischen Willens
PDS: Forderung des Volksbegehrens ist finanzierbar!
 

Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet, dass es die Landesregierung für unmöglich hält, bei der Kinderbetreuung zur alten Rechtslage zurückzukehren. Die Kassen seien leer. Dieses Argument versucht, künstlich einen Schlussstrich unter das Volksbegehren zu ziehen, mit dessen Hilfe das Kinderbetreuungsgesetz wieder etabliert werden soll. Das Land könne sich das eben nicht leisten. Die PDS sagt, es kann doch!

Was der Regierung fehlt, ist der Mut, Verantwortung zu übernehmen und den politischen Willen zu zeigen trotz angespannter Haushaltssituation die vorhandenen Mittel für eine vernünftige Kinderbetreuung umzuschichten. 
Der Landesrechnungshof berichtete von Verschwendungen bei Werkstätten und Kleiderkammern der Landespolizei sowie über unangemessene Geschäftsführergehälter. Es existieren finanzielle Spielräume, die genutzt werden müssen.

Die PDS hat ein detailliertes Finanzierungskonzept in Höhe von 43 Millionen Euro erarbeitet. Diese Mittel würden u.a. aus Absenkungen bei Sach- und Personalkosten, bei Geldern für Kommunikationstechnik und überarbeiteten Geschäftsführerverträgen zur Verfügung stehen. Die Sicherung einer qualitativen und sozial ausgewogenen Kinderbetreuung ist eine der wichtigsten Zukunftsinvestitionen, die eben nicht Spielball politischen Kalküls sein sollte. Das sollte der Landesregierung auch klar sein.
 

Dr. Rosemarie Hein, MdL
Landesvorsitzende der PDS Sachsen-Anhalt

Magdeburg, 21.11.2003
 

 
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update 21.11.03
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