SPD, CDU und FDP lehnten
auf der heutigen Landtagssitzung Gesetzentwurf der PDS zur Wiederherstellung
der kommunalen Handlungsfähigkeit ab
Die aktuelle finanzielle
Situation zwingt die Kommunen unter Verzicht auf viele freiwillige Aufgaben
ihre Haushalte zu konsolidieren, um sie genehmigungsfähig zu gestalten.
Damit sind in einer großen Zahl von Kommunen Leistungsangebote in
den Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit, Sozial- und Sportarbeit nicht
mehr zu finanzieren.
Obwohl die Landesverfassung
die kommunale Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze eindeutig schützt,
wird dies durch die bisher bekannt gewordenen Beanstandungsverfügungen
der Regierungspräsidien und Kommunalaufsichten untergraben. Deren
Einflussnahme gipfelt in detailierte Kürzungsvorgaben und verstoßen
damit gegen den Verfassungsgrundsatz.
Die PDS hatte im Juni einen
Gesetzentwurf zur Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit
eingebracht, welche vorsah, die restriktive Forderung des Ist-Ausgleiches
kommunaler Haushalte zeitlich befristet in eine Soll-Vorschrift umzuwandeln
und die damit verbundene Änderung der Gemeindehaushaltsordnung herzustellen.
Dies würde den Konsolidierungszeitraum von derzeit 5 Jahren auf 8
Jahre verlängern und den Kommunen mehr Spielraum zur Erreichung der
Konsolidierung geben.
Nunmehr folgten die genannten
Fraktionen insbesondere den Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände
und lehnten den Gesetzentwurf ab.
Damit wird der Handlungsspielraum
der Kommunen nicht verbessert, im Gegenteil, weiter eingeschränkt
werden diese 2004 wirken, da die geplanten Umschichtungen im Finanzausgleichsgesetz
zu Gunsten der Allgemeinen Zuweisungen in Höhe von 400 Mio. €
im Oktober gerade mal 160.200 € und nach den letzten Beratungen des
Finanzausschusses auf Null geschrumpft sind.
Magdeburg, 20. November 2003
Gerald Grünert
kommunalpol. Sprecher
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