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Landesverfassungsgericht wacht seit 10 Jahren über die Einhaltung der Verfassung durch die übrigen Verfassungsorgane
 

Anlässlich des 10 jährigen Bestehens des Landesverfassungsgerichtes in Sachsen-Anhalt erklärt die Fraktion der PDS:

Am 16. Juli 1992 beschloss der Landtag von Sachsen-Anhalt eine neue Verfassung als Ausdruck der demokratischen Verfasstheit des Landes und als Rechtsrahmen für das Zusammenleben von Menschen unter den konkreten gesellschaftlichen Bedingungen sowie dem historischem Geworden-Sein.
Die Verfassung ist unmittelbar geltendes Recht, dass alle Staatsgewalt verpflichtet. 

Die Landesverfassung sieht ebenso wie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Bildung eines Verfassungsgerichts als einen Zweig der rechtsprechenden Gewalt vor, welches im November 1993 in Sachsen-Anhalt eingerichtet wurde. Gegenstand der Verfassungsgerichtsbarkeit ist stets die Entscheidung von Verfassungsstreitigkeiten. Das Landesverfassungsgericht wird hierbei nur auf Antrag tätig.

Als selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Landes gegenüber den anderen Verfassungsorganen - dem Landtag und der Landesregierung - wachte das Landesverfassungsgericht in den letzten 10 Jahren  über die Einhaltung der verfassungsmäßigen Grundsätze sowie über die Übereinstimmung von Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in Sachsen-Anhalt. Maßstab waren ausschließlich die Bestimmungen der Verfassung selbst.

Dabei kam dem Landesverfassungsgericht bei der Entscheidung von Verfassungskonflikten zwischen Staat und Bürger bzw. zwischen den Staatsorganen eine bedeutende streitregulierende und vertrauensstiftende Rolle im Land zu.

Das Landesverfassungsgericht besteht gemäß Gesetz über das Landesverfassungsgericht aus sieben ehrenamtlich tätigen Mitgliedern; davon drei aus der Zahl der Präsidenten der Gerichte des Landes und der Vorsitzenden Richter an den obersten Landesgerichten. Die weiteren Mitglieder sollen Erfahrungen im öffentlichen Leben haben. Etwa 120 Verfahren wurden in den letzten 10 Jahren von den Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts entschieden. Verfahren, die oft nur mit erheblichen Kraft- und Zeitaufwand von den ehrenamtlichen Mitgliedern - zusätzlich neben ihren beruflichen und sonstigen Verpflichtungen – bewältigt wurden. Das soll für uns heute Anlass sein, ihre Tätigkeit zu würdigen und Dank zu sagen.

Auch in Zukunft geht die PDS davon aus, 

dass sich durch die Tätigkeit und Rechtsprechung der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts die Bestimmungen der Landesverfassung Sachsen-Anhalt in der Verfassungsrealität wiederfinden, 

dass sich die verfassungsmäßigen Grundsätze in der Verfassungswirklichkeit wiederspiegeln und 
dass Bürgerinnen und Bürger im Fall der Verletzung von Grundrechten, grundrechtsgleichen oder staatsbürgerlichen Rechten von dieser Möglichkeit des Rechtsschutzes Gebrauch machen. 
Der Kontrolle und das Wachen über die Respektierung der Verfassung durch die übrigen Verfassungsorgane kommt somit besondere Bedeutung im Rahmen des Rechtsstaates zu.
 

Magdeburg, 13. November 2003 
 

Dr. Petra Sitte
Vorsitzende der Landtagsfraktion der PDS Sachsen-Anhalt

Dr. Rosemarie Hein 
Vorsitzende des Landesverbandes der PDS Sachsen-Anhalt

Gudrun Tiedge
Rechtspol. Sprecherin und stellv. Landesvorsitzende der PDS Sachsen-Anhalt 
 

 
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