Landesverfassungsgericht
wacht seit 10 Jahren über die Einhaltung der Verfassung durch die
übrigen Verfassungsorgane
Anlässlich des 10 jährigen
Bestehens des Landesverfassungsgerichtes in Sachsen-Anhalt erklärt
die Fraktion der PDS:
Am 16. Juli 1992 beschloss
der Landtag von Sachsen-Anhalt eine neue Verfassung als Ausdruck der demokratischen
Verfasstheit des Landes und als Rechtsrahmen für das Zusammenleben
von Menschen unter den konkreten gesellschaftlichen Bedingungen sowie dem
historischem Geworden-Sein.
Die Verfassung ist unmittelbar
geltendes Recht, dass alle Staatsgewalt verpflichtet.
Die Landesverfassung sieht
ebenso wie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Bildung eines
Verfassungsgerichts als einen Zweig der rechtsprechenden Gewalt vor, welches
im November 1993 in Sachsen-Anhalt eingerichtet wurde. Gegenstand der Verfassungsgerichtsbarkeit
ist stets die Entscheidung von Verfassungsstreitigkeiten. Das Landesverfassungsgericht
wird hierbei nur auf Antrag tätig.
Als selbständiger und
unabhängiger Gerichtshof des Landes gegenüber den anderen Verfassungsorganen
- dem Landtag und der Landesregierung - wachte das Landesverfassungsgericht
in den letzten 10 Jahren über die Einhaltung der verfassungsmäßigen
Grundsätze sowie über die Übereinstimmung von Verfassungsrecht
und Verfassungswirklichkeit in Sachsen-Anhalt. Maßstab waren ausschließlich
die Bestimmungen der Verfassung selbst.
Dabei kam dem Landesverfassungsgericht
bei der Entscheidung von Verfassungskonflikten zwischen Staat und Bürger
bzw. zwischen den Staatsorganen eine bedeutende streitregulierende und
vertrauensstiftende Rolle im Land zu.
Das Landesverfassungsgericht
besteht gemäß Gesetz über das Landesverfassungsgericht
aus sieben ehrenamtlich tätigen Mitgliedern; davon drei aus der Zahl
der Präsidenten der Gerichte des Landes und der Vorsitzenden Richter
an den obersten Landesgerichten. Die weiteren Mitglieder sollen Erfahrungen
im öffentlichen Leben haben. Etwa 120 Verfahren wurden in den letzten
10 Jahren von den Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts entschieden.
Verfahren, die oft nur mit erheblichen Kraft- und Zeitaufwand von den ehrenamtlichen
Mitgliedern - zusätzlich neben ihren beruflichen und sonstigen Verpflichtungen
– bewältigt wurden. Das soll für uns heute Anlass sein, ihre
Tätigkeit zu würdigen und Dank zu sagen.
Auch in Zukunft geht die
PDS davon aus,
dass sich durch die Tätigkeit
und Rechtsprechung der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts die Bestimmungen
der Landesverfassung Sachsen-Anhalt in der Verfassungsrealität wiederfinden,
dass sich die verfassungsmäßigen
Grundsätze in der Verfassungswirklichkeit wiederspiegeln und
dass Bürgerinnen und
Bürger im Fall der Verletzung von Grundrechten, grundrechtsgleichen
oder staatsbürgerlichen Rechten von dieser Möglichkeit des Rechtsschutzes
Gebrauch machen.
Der Kontrolle und das Wachen
über die Respektierung der Verfassung durch die übrigen Verfassungsorgane
kommt somit besondere Bedeutung im Rahmen des Rechtsstaates zu.
Magdeburg, 13. November 2003
Dr. Petra Sitte
Vorsitzende der Landtagsfraktion
der PDS Sachsen-Anhalt
Dr. Rosemarie Hein
Vorsitzende des Landesverbandes
der PDS Sachsen-Anhalt
Gudrun Tiedge
Rechtspol. Sprecherin und
stellv. Landesvorsitzende der PDS Sachsen-Anhalt
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