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Recht auf Akteneinsicht und Informationszugang 
PDS-Fraktion bringt Informationszugangsgesetz für das Land erneut auf den parlamentarischen Weg 

Das geltende Verwaltungsrecht kennt Informationszugangsrechte ausschließlich für die am Verfahren unmittelbar Beteiligten und auch hier nur mit Einschränkungen.
Der Gesetzentwurf der PDS-Fraktion ermöglicht erstmalig allen Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt einen umfassenden Anspruch auf Informationszugang in allen Verwaltungsbereichen. Dieser Zugang erfasst grundsätzlich alle behördlichen Akten und
geht damit über die eigenen personenbezogenen Daten hinaus. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann im Grundsatz Einsicht in alle Akten und Unterlagen bei öffentlichen Stellen 

    des Landes, 
    der Landkreise, 
    bei Gemeinden und Gemeindeverbände sowie 
    den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts nehmen, auch dann, wenn diese Unterlagen keine
    Informationen zu seiner Person enthalten. 

Voraussetzung ist das verfassungsmäßig gebotene Abwägen zwischen 

    dem Recht auf freien Informationszugang und dem Schutz personenbezogener Daten, 
    dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, 
    dem Schutz öffentlicher Interessen sowie Interessen von Rechtsdurchsetzung und Strafverfolgung. 

Beschränkungen des Informationsanspruchs sind im Gesetzentwurf normklar und abschließend geregelt. Das bedeutet die Öffnung aller Verwaltungsbereiche für den Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger - unabhängig von der Betroffenheit, aber nichtschrankenlos. 
Der Gesetzentwurf gestaltet das gesamte Verfahren des Informationszugangs bürgernah und bürgerfreundlich aus. Er soll verhindern, dass die Verwaltung das Informationszugangsrecht durch verzögerte Bearbeitung, missbräuchliche Berufung auf Ausnahmetatbestände oder durch Versagung der erforderlichen sachlichen und technischen Voraussetzungen einschränkt. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, den Landesbeauftragten für Datenschutz des Landes Sachsen- Anhalt anzurufen, wenn sie der Ansicht sind, dass ihr Informationsersuchen zu Unrecht abgelehnt worden ist. Der Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer “öffentlichen” Verwaltung - weg von einem Verwaltungshandeln,
welches immer noch traditionell geprägt ist vom Grundsatz des Amtsgeheimnisses. 
 

Magdeburg, 12. November 2003                                                   

Gudrun Tiedge     
rechtspol. Sprecherin

 
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update 12.11.03
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