Recht auf Akteneinsicht
und Informationszugang
PDS-Fraktion bringt Informationszugangsgesetz
für das Land erneut auf den parlamentarischen Weg
Das geltende Verwaltungsrecht
kennt Informationszugangsrechte ausschließlich für die am Verfahren
unmittelbar Beteiligten und auch hier nur mit Einschränkungen.
Der Gesetzentwurf der PDS-Fraktion
ermöglicht erstmalig allen Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt
einen umfassenden Anspruch auf Informationszugang in allen Verwaltungsbereichen.
Dieser Zugang erfasst grundsätzlich alle behördlichen Akten und
geht damit über die
eigenen personenbezogenen Daten hinaus. Jede Bürgerin und jeder Bürger
kann im Grundsatz Einsicht in alle Akten und Unterlagen bei öffentlichen
Stellen
des Landes,
der Landkreise,
bei Gemeinden
und Gemeindeverbände sowie
den Körperschaften,
Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts nehmen, auch dann,
wenn diese Unterlagen keine
Informationen
zu seiner Person enthalten.
Voraussetzung ist das verfassungsmäßig
gebotene Abwägen zwischen
dem Recht
auf freien Informationszugang und dem Schutz personenbezogener Daten,
dem Schutz
von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen,
dem Schutz
öffentlicher Interessen sowie Interessen von Rechtsdurchsetzung und
Strafverfolgung.
Beschränkungen des Informationsanspruchs
sind im Gesetzentwurf normklar und abschließend geregelt. Das bedeutet
die Öffnung aller Verwaltungsbereiche für den Informationsanspruch
der Bürgerinnen und Bürger - unabhängig von der Betroffenheit,
aber nichtschrankenlos.
Der Gesetzentwurf gestaltet
das gesamte Verfahren des Informationszugangs bürgernah und bürgerfreundlich
aus. Er soll verhindern, dass die Verwaltung das Informationszugangsrecht
durch verzögerte Bearbeitung, missbräuchliche Berufung auf Ausnahmetatbestände
oder durch Versagung der erforderlichen sachlichen und technischen Voraussetzungen
einschränkt. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit,
den Landesbeauftragten für Datenschutz des Landes Sachsen- Anhalt
anzurufen, wenn sie der Ansicht sind, dass ihr Informationsersuchen zu
Unrecht abgelehnt worden ist. Der Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt
auf dem Weg zu einer “öffentlichen” Verwaltung - weg von einem Verwaltungshandeln,
welches immer noch traditionell
geprägt ist vom Grundsatz des Amtsgeheimnisses.
Magdeburg, 12. November 2003
Gudrun Tiedge
rechtspol. Sprecherin |