Chaotische Zustände
in Gesetzgebungsverfahren werden fortgesetzt
Kommunen bleiben weiterhin
orientierungslos
Nach der Verabschiedung des
Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung
der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit, welches gerade im Bezug auf
Übergangsregelungen, zukünftige Kreis- und Gemeindeänderungen
sowie zu bildende Wahlbereiche keinerlei Ansatzpunkte enthält, soll
nunmehr das Kommunalwahlgesetz verändert werden.
Während das Gesetz zur
Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der
gemeindlichen Verwaltungstätigkeit den Namen Verwaltungsmodernisierung
sowie Gebietsreform an der unteren kommunalen Ebene nicht verdient, führen
die Regelungsvorschläge im Gesetzentwurf zur Veränderung des
Kommunalwahlgesetzes nicht zu einer Verbesserung der Orientierung auf kommunaler
Ebene.
Offen bleibt, wie die Kandidaten
für Kreistage bestimmt werden sollen, wenn erst nach dem 31.03.2004
klar ist, ob und wohin bei kreisübergreifenden Gebiets- und Verwaltungsänderungen
es zu einer anderen Kreiszugehörigkeit kommen wird.
Auch der Entwurf zur Neuordnung
der Landesverwaltung enthält keine klaren Aussagen zur zukünftigen
Aufgabenstruktur auf kommunaler Ebene. Dieser Gesetzentwurf soll noch 2003
verabschiedet werden, obwohl die Überprüfung zur Kommunalisierung
oder Privatisierung von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises
nach Äußerungen des Innenministeriums erst im Januar 2004 beginnt.
Demzufolge werden auch die finanziellen Folgen aus einer Aufgabenübertragung
im derzeitigen Gesetzentwurf zur Vereinfachung der Durchführung des
Finanzausgleichs nicht berücksichtigt.
Magdeburg, 29. Oktober 2003
| Ria Theil |
Gerald Grünert |
| kommunalpol. Sprecherin |
Mitglied des Innenausschusses |
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