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PDS-Vorschlag zur sozial gerechten Lastenverteilung bei Kürzung der 
Weihnachtsgelder für Beamte von CDU und FDP abgelehnt
 

In der heutigen Beratung des Finanzausschusses haben CDU und FDP die Vorschläge der PDS zur sozial gerechten Verteilung der Kürzungen beim Weihnachtsgeld abgelehnt.

Die PDS beabsichtigte die Kürzungen erst ab dem nächsten Jahr in Kraft treten zu lassen und die unteren Einkommensgruppen (mittlerer Dienst) von den Einsparungen generell auszunehmen.
Dies wäre vor allem den Polizisten im Streifendienst zu gute gekommen. Demgegenüber sollten höhere Einkommensgruppen die dafür nötigen Mehrkosten dadurch vollständig refinanzieren, dass ihre Weihnachtsgeldzahlungen auf 1.200 Euro begrenzt werden.

CDU und FDP lehnten diesen Vorschlag mit der Begründung ab, dass Leistungsträger in den höheren Besoldungsgruppen auch ein höheres Weihnachtsgeld beanspruchen könnten und die Kürzungen in den unteren Einkommensgruppen dafür berechtigt sind.

Die Vorschläge der PDS, denen sich die SPD anschloss, berücksichtigen demgegenüber die soziale Situation vor allem der Polizisten im Landesdienst. Die Ignoranz der Fraktionen von CDU und FDP gegenüber diesen Problemen spricht für sich.
 
 

Wulf Gallert
Parlamentarischer Geschäftsführer
 

Magdeburg, 30. Oktober 2003


Zum „Beamtenrechtlichen Sonderzahlungsgesetz“ Sachsen-Anhalt
 

Die PDS hatte bereits bei der ersten Lesung 
des „Beamtenrechtlichen Sonderzahlungsgesetzes“ angekündigt, dass sie folgende Änderungen des vorliegenden Gesetzes dringend für erforderlich hält:
 
 

Erstens:

Soziale Härten vermeiden, das „1200 Euro Projekt“

Die PDS will die Staffelung der Pauschalen für das Weihnachtsgeld
deutlich zu Gunsten der unteren Besoldungsgruppen verändern.

Die vorgeschlagene Staffelung von

1. Gruppe      950 Euro    im einfachen und mittleren Dienst
2. Gruppe    1250 Euro    im gehobenen Dienst
3. Gruppe    1550 Euro    im höheren Dienst
4. Gruppe    2100 Euro    für übrige Besoldungsgruppen
5. Gruppe      350 Euro    Anwärter

soll wie folgt geändert werden:

§    Sonderzahlungen für AnwärterInnen und Referendare sowie 
Besoldungsempfänge-rInnen der 1. Gruppe erhalten ihr Weihnachtsgeld auf 
der Berechnungsgrundlage des Vorjahres, sofern dieser Betrag 1200 Euro 
nicht übersteigt.
§    Bei allen übrigen Leistungsempfängern wird die Sonderzahlung auf 
1200 Euro gekappt.

Auch gegen dieses Verfahren können eine Vielzahl von Gegenargumenten 
vorgetragen werden, für die PDS ist jedoch eines wichtig, dass mit 
diesem Vorschlag soziale Härten vermieden werden. Denn im Zuge der 
Kürzungen der Sonderzahlungen kommt es, entge-gen einer weit 
verbreiteten Meinung in der Öffentlichkeit, bei den unteren 
Besoldungs-gruppen, beispielsweise bei der Polizei bei Anwärtern und 
Referendaren zu sozialen Här-ten. Letztere haben beispielsweise mit 
abgeschlossenem Hochschulstudium eine monatli-che Vergütung zwischen 850 
und 900 Euro. Er oder sie haben zu diesem Zeitpunkt ein Lebensalter von 
27 bis 32 Jahren erreicht und befinden sich häufig in der Familiengrün-dung.
 
 
 

Zweitens:

Familienzuschlag weiter zahlen, nicht nur demografische Entwicklung 
beklagen.

Die bisherige bundesweite Zahlung des Kindergeldes von 25.56 Euro soll 
auch im „Beam-tenrechtlichen Sonderzahlungsgesetz“ von Sachsen-Anhalt 
geregelt werden. Das Land hat dafür 400 000 Euro bereitzustellen.

Mit diesem Vorschlag würden nicht nur soziale Härten vermieden, sondern 
gleichzeitig auch das von der Landesregierung im Haushaltsplan 2004 
veranschlagte Einsparungsvo-lumen erreicht.
 

Drittens:

Klageflut vermeiden, Gesetz erst 2004 in Kraft treten lassen

Für das Jahr 2003 sind die Sonderzahlungen in voller Höhe eingestellt. 
Damit kann der Leistungsberechtigte auf eine Zahlung vertrauen. Zudem 
würde sich das In-Kraft-Treten des Gesetzes mit dem Zahlungstermin 
überschneiden.

Im übrigen hat Herr Ministerpräsident Böhmer gegenüber den 
Interessenvertretungen ver-sichert, dass es keine Sonderregelung für 
Sachsen-Anhalt geben wird, sondern eine Lö-sung für Mitteldeutschland 
greifen wird. Thüringen und Sachsen zahlen aus o. g. Gründen noch 2003 
das Weihnachtsgeld nach alter Berechnung.
 
 

Viertens:

Gesetz befristen. Es geht nicht nur ums Geld, es geht um die Zukunft des 
öffentli-chen Dienstes

Die PDS wird parallel zum Gesetz einen Entschließungsantrag einbringen, 
dessen An-nahme eine grundsätzliche Diskussion über die Zukunft des 
öffentlichen Dienstes im Be-fristungszeitraum sichern soll. So soll 
beispielsweise die Einführung leistungsorientierter Gehälter vorbereitet 
werden und Sonderzahlungen weiter zugunsten monatlicher Besol-dungen 
abgesenkt werden. Über Bundesratsinitiativen soll das Land aktiv an der 
Verab-schiedung eines modernen Dienstrechtes auf Bundesebene wirken. 
Dazu zählt auch, die Trennung zwischen Beamten und Angestellten 
mittelfristig zu beenden.
 
 
Dr. Helga Paschke  Wulf Gallert
Mitglied im Ausschuss für Inneres Mitglied im Ausschuss für Finanzen

Magdeburg, 29. Oktober 2003

 
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update 30.10.03
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