PDS-Vorschlag
zur sozial gerechten Lastenverteilung bei Kürzung der
Weihnachtsgelder für
Beamte von CDU und FDP abgelehnt
In der heutigen Beratung
des Finanzausschusses haben CDU und FDP die Vorschläge der PDS zur
sozial gerechten Verteilung der Kürzungen beim Weihnachtsgeld abgelehnt.
Die PDS beabsichtigte die
Kürzungen erst ab dem nächsten Jahr in Kraft treten zu lassen
und die unteren Einkommensgruppen (mittlerer Dienst) von den Einsparungen
generell auszunehmen.
Dies wäre vor allem
den Polizisten im Streifendienst zu gute gekommen. Demgegenüber sollten
höhere Einkommensgruppen die dafür nötigen Mehrkosten dadurch
vollständig refinanzieren, dass ihre Weihnachtsgeldzahlungen auf 1.200
Euro begrenzt werden.
CDU und FDP lehnten diesen
Vorschlag mit der Begründung ab, dass Leistungsträger in den
höheren Besoldungsgruppen auch ein höheres Weihnachtsgeld beanspruchen
könnten und die Kürzungen in den unteren Einkommensgruppen dafür
berechtigt sind.
Die Vorschläge der PDS,
denen sich die SPD anschloss, berücksichtigen demgegenüber die
soziale Situation vor allem der Polizisten im Landesdienst. Die Ignoranz
der Fraktionen von CDU und FDP gegenüber diesen Problemen spricht
für sich.
Wulf Gallert
Parlamentarischer Geschäftsführer
Magdeburg, 30. Oktober 2003
Zum „Beamtenrechtlichen
Sonderzahlungsgesetz“ Sachsen-Anhalt
Die PDS hatte bereits bei
der ersten Lesung
des „Beamtenrechtlichen
Sonderzahlungsgesetzes“ angekündigt, dass sie folgende Änderungen
des vorliegenden Gesetzes dringend für erforderlich hält:
Erstens:
Soziale Härten vermeiden,
das „1200 Euro Projekt“
Die PDS will die Staffelung
der Pauschalen für das Weihnachtsgeld
deutlich zu Gunsten der
unteren Besoldungsgruppen verändern.
Die vorgeschlagene Staffelung
von
1. Gruppe
950 Euro im einfachen und mittleren Dienst
2. Gruppe
1250 Euro im gehobenen Dienst
3. Gruppe
1550 Euro im höheren Dienst
4. Gruppe
2100 Euro für übrige Besoldungsgruppen
5. Gruppe
350 Euro Anwärter
soll wie folgt geändert
werden:
§
Sonderzahlungen für AnwärterInnen und Referendare sowie
Besoldungsempfänge-rInnen
der 1. Gruppe erhalten ihr Weihnachtsgeld auf
der Berechnungsgrundlage
des Vorjahres, sofern dieser Betrag 1200 Euro
nicht übersteigt.
§
Bei allen übrigen Leistungsempfängern wird die Sonderzahlung
auf
1200 Euro gekappt.
Auch gegen dieses Verfahren
können eine Vielzahl von Gegenargumenten
vorgetragen werden, für
die PDS ist jedoch eines wichtig, dass mit
diesem Vorschlag soziale
Härten vermieden werden. Denn im Zuge der
Kürzungen der Sonderzahlungen
kommt es, entge-gen einer weit
verbreiteten Meinung in
der Öffentlichkeit, bei den unteren
Besoldungs-gruppen, beispielsweise
bei der Polizei bei Anwärtern und
Referendaren zu sozialen
Här-ten. Letztere haben beispielsweise mit
abgeschlossenem Hochschulstudium
eine monatli-che Vergütung zwischen 850
und 900 Euro. Er oder sie
haben zu diesem Zeitpunkt ein Lebensalter von
27 bis 32 Jahren erreicht
und befinden sich häufig in der Familiengrün-dung.
Zweitens:
Familienzuschlag weiter zahlen,
nicht nur demografische Entwicklung
beklagen.
Die bisherige bundesweite
Zahlung des Kindergeldes von 25.56 Euro soll
auch im „Beam-tenrechtlichen
Sonderzahlungsgesetz“ von Sachsen-Anhalt
geregelt werden. Das Land
hat dafür 400 000 Euro bereitzustellen.
Mit diesem Vorschlag würden
nicht nur soziale Härten vermieden, sondern
gleichzeitig auch das von
der Landesregierung im Haushaltsplan 2004
veranschlagte Einsparungsvo-lumen
erreicht.
Drittens:
Klageflut vermeiden, Gesetz
erst 2004 in Kraft treten lassen
Für das Jahr 2003 sind
die Sonderzahlungen in voller Höhe eingestellt.
Damit kann der Leistungsberechtigte
auf eine Zahlung vertrauen. Zudem
würde sich das In-Kraft-Treten
des Gesetzes mit dem Zahlungstermin
überschneiden.
Im übrigen hat Herr
Ministerpräsident Böhmer gegenüber den
Interessenvertretungen ver-sichert,
dass es keine Sonderregelung für
Sachsen-Anhalt geben wird,
sondern eine Lö-sung für Mitteldeutschland
greifen wird. Thüringen
und Sachsen zahlen aus o. g. Gründen noch 2003
das Weihnachtsgeld nach
alter Berechnung.
Viertens:
Gesetz befristen. Es geht
nicht nur ums Geld, es geht um die Zukunft des
öffentli-chen Dienstes
Die PDS wird parallel zum
Gesetz einen Entschließungsantrag einbringen,
dessen An-nahme eine grundsätzliche
Diskussion über die Zukunft des
öffentlichen Dienstes
im Be-fristungszeitraum sichern soll. So soll
beispielsweise die Einführung
leistungsorientierter Gehälter vorbereitet
werden und Sonderzahlungen
weiter zugunsten monatlicher Besol-dungen
abgesenkt werden. Über
Bundesratsinitiativen soll das Land aktiv an der
Verab-schiedung eines modernen
Dienstrechtes auf Bundesebene wirken.
Dazu zählt auch, die
Trennung zwischen Beamten und Angestellten
mittelfristig zu beenden.
| Dr. Helga Paschke |
Wulf Gallert |
| Mitglied im Ausschuss für
Inneres |
Mitglied im Ausschuss für
Finanzen |
Magdeburg, 29. Oktober 2003 |