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PDS fordert Schlichtungsstelle für Abrechnung der Hochwasserhilfe
 

Die PDS-Landtagfraktion befürchtet, „dass der Nachweis über die Verwendung der Hochwasserhilfen zu Komplikationen für die Betroffenen und zu unverhältnismäßigem bürokratischen Aufwand für Landkreise und Kommunen führen“ wird, untersrtich Dr. Angelika Klein, Mitglied im Hochwasserausschuss des Landtages. 

Ausgehend von der Tatsache, dass bereits die Bearbeitung der Anträge von Betroffenen des Augusthochwassers 2002 mit großen Schwierigkeiten verbunden war und ist, ist schon jetzt absehbar, dass es bei der Abrechnung der Gelder noch komplizierter wird. 

Die PDS fordert deshalb die Landesregierung in einem Antrag auf, eine mit Entscheidungskompetenzen ausgestattete Stelle bei der Staatskanzlei einzurichten, die zunächst einheitliche Kriterien für die Abrechnungsmodalitäten erarbeiten muss, „damit nicht jeder Landkreis seinen eigenen Weg durch das Hochwasser suchen muss.“

Entscheidungen zum Umgang mit Versicherungsleistungen und mit Eigenleistungen sind dringend erforderlich. Bei strittigen Fällen, insbesondere bei möglichen Rückforderungen durch das Land, sind ebenfalls Schlichtungen nach möglichst einheitlichen Kriterien notwendig. „Dazu bedarf es dieser Schlichtungsstelle“, so Klein.
 

Magdeburg, 18. Oktober 2003
 

 
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