PDS fordert Schlichtungsstelle
für Abrechnung der Hochwasserhilfe
Die PDS-Landtagfraktion befürchtet,
„dass der Nachweis über die Verwendung der Hochwasserhilfen zu Komplikationen
für die Betroffenen und zu unverhältnismäßigem bürokratischen
Aufwand für Landkreise und Kommunen führen“ wird, untersrtich
Dr. Angelika Klein, Mitglied im Hochwasserausschuss des Landtages.
Ausgehend von der Tatsache,
dass bereits die Bearbeitung der Anträge von Betroffenen des Augusthochwassers
2002 mit großen Schwierigkeiten verbunden war und ist, ist schon
jetzt absehbar, dass es bei der Abrechnung der Gelder noch komplizierter
wird.
Die PDS fordert deshalb die
Landesregierung in einem Antrag auf, eine mit Entscheidungskompetenzen
ausgestattete Stelle bei der Staatskanzlei einzurichten, die zunächst
einheitliche Kriterien für die Abrechnungsmodalitäten erarbeiten
muss, „damit nicht jeder Landkreis seinen eigenen Weg durch das Hochwasser
suchen muss.“
Entscheidungen zum Umgang
mit Versicherungsleistungen und mit Eigenleistungen sind dringend erforderlich.
Bei strittigen Fällen, insbesondere bei möglichen Rückforderungen
durch das Land, sind ebenfalls Schlichtungen nach möglichst einheitlichen
Kriterien notwendig. „Dazu bedarf es dieser Schlichtungsstelle“, so Klein.
Magdeburg, 18. Oktober 2003
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