Landesregierung will
Entmündigung der Hochschulen
Gesetzentwurf zu Hochschulstruktur
für PDS nicht hinnehmbar
Der Landtag wird mit dem
Gesetzentwurf der Landesregierung aufgefordert zu beschließen, dass
er nichts Inhaltliches zu Hochschulstrukturen beschließen will. Damit
entließe sich der Landtag selbst aus der Verantwortung - das wäre
ein Akt der Selbstentmachtung bzw. Selbstentmündigung.
Die korrektive Chance der
Legislative wird ausgeschaltet, der dringend notwendige öffentliche
Dialog findet nicht mehr statt. Bildungsfragen, mithin auch Fragen der
Hochschulentwicklung sind Zukunftsentscheidungen - Bildung ist die soziale
Frage des 21. Jahrhunderts schlechthin.
Den Landtag aus der Gestaltungsverantwortung
herauszunehmen, entspricht dem Zeitgeist dieser Landesregierung. Dann allerdings
kann man Wissenschaft auch aus dem Ausschussnamen herausnehmen.
Die PDS betrachtet den Entwurf
des Hochschulstrukturgesetzes als unzumutbar. Er ist Ausdruck von politischer
Selbstherrlichkeit und Dreistigkeit einer Ministerialbürokratie mit
einem Schönredner als Verkaufsagenten. Diese Bewertung entspringt
der Vorgeschichte – es geht darum, Störfaktoren ausschalten.
Tatsächlich haben die
letzten Monate gezeigt, dass es keinerlei Grund gibt, in gutem Vertrauen
auf die Landesregierung zu setzen – weder für die Hochschulen, noch
für den Landtag. Aber wenigstens der Landtag steht noch als Adressat
für Kritik mit Veränderungsanspruch von Seiten der Hochschulen,
und das muss auch so bleiben.
Jetzt soll nach dem Wunsch
der Landesregierung keinerlei inhaltliche Debatte mehr geführt werden.
Es ist ein reines Ermächtigungsgesetz, alles wird auf Basis von Rechtsverordnungen
geregelt. Die Hochschulen waren vorher schon nicht gleichberechtigt, jetzt
verlieren sie bei konkreten Entscheidungen gänzlich, weil die Letztentscheidung
beim Ministerium.
Die Landesregierung hatte
noch in der Kabinettsvorlage angekündigt, dass Nachverhandlungen zu
den Zielvereinbarungen notwendig und möglich sind. Das spart man sich
mit diesem Vorgehen. Es geht um nicht weniger als eine erneute Einschränkung
der Rechte von Hochschulen im Rahmen der Selbstverwaltung:
Fachbereiche, Studiengänge,
Hochschulgrade werden von den Hochschulen und aus der Hauptverantwortung
der Hochschulen abgetrennt, sie sollen künftig auf dem Verordnungswege
geregelt werden.
Die Vorgabe der Richtung
bleibt beim Kultusministerium. Da wird nach bisherigen Erfahrungen die
„schärfste Waffe“ der Abwehr, die Anhörung der Hochschulen, auch
nichts mehr helfen.
Und noch eine besondere
Feinheit: Personalrechtliche Fragen spielen im Hochschulstrukturgesetz
nur in soweit eine Rolle, als sich der Fokus auf die Professoren richtet.
Ganz zu schweigen von demokratischer Mitwirkung.
Magdeburg, 16. Oktober 2003
Dr. Petra Sitte
wissenschaftspol. Sprecherin
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