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Landesregierung will Entmündigung der Hochschulen
Gesetzentwurf zu Hochschulstruktur für PDS nicht hinnehmbar
 

Der Landtag wird mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung aufgefordert zu beschließen, dass er nichts Inhaltliches zu Hochschulstrukturen beschließen will. Damit entließe sich der Landtag selbst aus der Verantwortung - das wäre ein Akt der Selbstentmachtung bzw. Selbstentmündigung.
Die korrektive Chance der Legislative wird ausgeschaltet, der dringend notwendige öffentliche Dialog findet nicht mehr statt. Bildungsfragen, mithin auch Fragen der Hochschulentwicklung sind Zukunftsentscheidungen - Bildung ist die soziale Frage des 21. Jahrhunderts schlechthin.

Den Landtag aus der Gestaltungsverantwortung herauszunehmen, entspricht dem Zeitgeist dieser Landesregierung. Dann allerdings kann man Wissenschaft auch aus dem Ausschussnamen herausnehmen.

Die PDS betrachtet den Entwurf des Hochschulstrukturgesetzes als unzumutbar. Er ist Ausdruck von politischer Selbstherrlichkeit und Dreistigkeit einer Ministerialbürokratie mit einem Schönredner als Verkaufsagenten. Diese Bewertung entspringt der Vorgeschichte – es geht darum, Störfaktoren ausschalten.
Tatsächlich haben die letzten Monate gezeigt, dass es keinerlei Grund gibt, in gutem Vertrauen auf die Landesregierung zu setzen – weder für die Hochschulen, noch für den Landtag. Aber wenigstens der Landtag steht noch als Adressat für Kritik mit Veränderungsanspruch von Seiten der Hochschulen, und das muss auch so bleiben.

Jetzt soll nach dem Wunsch der Landesregierung keinerlei inhaltliche Debatte mehr geführt werden. Es ist ein reines Ermächtigungsgesetz, alles wird auf Basis von Rechtsverordnungen geregelt. Die Hochschulen waren vorher schon nicht gleichberechtigt, jetzt verlieren sie bei konkreten Entscheidungen gänzlich, weil die Letztentscheidung beim Ministerium.

Die Landesregierung hatte noch in der Kabinettsvorlage angekündigt, dass Nachverhandlungen zu den Zielvereinbarungen notwendig und möglich sind. Das spart man sich mit diesem Vorgehen. Es geht um nicht weniger als eine erneute Einschränkung der Rechte von Hochschulen im Rahmen der Selbstverwaltung:

Fachbereiche, Studiengänge, Hochschulgrade werden von den Hochschulen und aus der Hauptverantwortung der Hochschulen abgetrennt, sie sollen künftig auf dem Verordnungswege geregelt werden. 
Die Vorgabe der Richtung bleibt beim Kultusministerium. Da wird nach bisherigen Erfahrungen die „schärfste Waffe“ der Abwehr, die Anhörung der Hochschulen, auch nichts mehr helfen. 
Und noch eine besondere Feinheit: Personalrechtliche Fragen spielen im Hochschulstrukturgesetz nur in soweit eine Rolle, als sich der Fokus auf die Professoren richtet. Ganz zu schweigen von demokratischer Mitwirkung.
 

Magdeburg, 16. Oktober 2003
 

Dr. Petra Sitte
wissenschaftspol. Sprecherin
 

 
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