PDS-Fraktion begrüßt
Aufstockung der Mittel für den Täter-Opfer-Ausgleich
Die PDS-Fraktion sieht sich
mit der Entscheidung des Ausschusses für Recht und Verfassung vom
13.10.2003, die Zuwendungen für den Täter-Opfer-Ausgleich auf
das Niveau von 2003 wieder heraufzusetzen, in ihrer Auffassung bestärkt.
Sie hatte dazu auch einen eigenen Änderungsantrag gestellt. Die Koalition
lehnte aus parteitaktischem Kalkül ab, übernahm aber die von
der PDS vorgeschlagene Summe in Höhe von 298.400 € in ihren
eigenen Antrag.
Die jetzt zu vernehmende
Darstellung seitens der Koalition zeugt von schlechtem parlamentarischen
Stil!
Seit Jahren setzt sich die
PDS-Fraktion dafür ein, dass dem Täter-Opfer-Ausgleich ausreichende
finanzielle, personelle und institutionelle Mittel zur Verfügung gestellt
werden müssen, um ein flächendeckendes Angebot vorhalten
zu können.
Magdeburg, 13. Oktober 2003
Gudrun Tiedge
rechtspol. Sprecherin
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