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PDS-Fraktion begrüßt Aufstockung der Mittel für den Täter-Opfer-Ausgleich
 

Die PDS-Fraktion sieht sich mit der Entscheidung des Ausschusses für Recht und Verfassung vom 13.10.2003, die Zuwendungen für den Täter-Opfer-Ausgleich auf das Niveau von 2003 wieder heraufzusetzen, in ihrer Auffassung  bestärkt. Sie hatte dazu auch einen eigenen Änderungsantrag gestellt. Die Koalition lehnte aus parteitaktischem Kalkül ab, übernahm aber die von der PDS vorgeschlagene Summe in Höhe von 298.400 €  in ihren eigenen Antrag.

Die jetzt zu vernehmende Darstellung seitens der Koalition zeugt von schlechtem parlamentarischen Stil!

Seit Jahren setzt sich die PDS-Fraktion dafür ein, dass dem Täter-Opfer-Ausgleich ausreichende finanzielle, personelle und institutionelle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, um ein flächendeckendes Angebot  vorhalten zu können. 
 

Magdeburg, 13. Oktober 2003
 

Gudrun Tiedge
rechtspol. Sprecherin
 

 
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update 13.10.03
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