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und Auszahlungspraxis bei Flutopferhilfe ist für Betroffene unzumutbar
Die PDS-Fraktion im Landtag
von Sachsen-Anhalt hat seit Monaten die schleppende Bearbeitungs- und Auszahlungspraxis
bei der Flutopferhilfe insbesondere für Privathaushalte kritisiert
und ein vereinfachtes Verfahren eingefordert. Der nunmehr vorliegende Bericht
der Landesregierung hat dieses nun auch noch einmal regierungsseitig bestätigt.
Die PDS fordert die Landesregierung auf, daraus Konsequenzen zu ziehen
und dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden finanziellen Mittel
unverzüglich bei den Betroffenen ankommen.
Die jetzige Situation wird
dazu führen, dass auch nach über einem Jahr Flutkatastrophe viele
Wohngebäude immer noch nicht saniert werden können. Damit sind
sie einem weiteren Verfall ausgesetzt. Die PDS fordert für zusätzlich
entstehende Schäden eine entsprechende finanzielle Regelung für
die betroffenen Eigentümer.
Zudem fordert die PDS in
der kommenden Sitzung des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser des Landtages
eine umfangreiche Stellungnahme zu diesem Vorgang und einen Maßnahmeplan,
wie die Betroffenen die ihnen zustehende finanzielle Entschädigung
unverzüglich erhalten.
Matthias Gärtner, MdL
Mitglied im zeitweiligen
Ausschuss Hochwasser
Magdeburg, den 18. September
2003
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