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Bearbeitungs- und Auszahlungspraxis bei Flutopferhilfe ist für Betroffene unzumutbar

Die PDS-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat seit Monaten die schleppende Bearbeitungs- und Auszahlungspraxis bei der Flutopferhilfe insbesondere für Privathaushalte kritisiert und ein vereinfachtes Verfahren eingefordert. Der nunmehr vorliegende Bericht der Landesregierung hat dieses nun auch noch einmal regierungsseitig bestätigt. Die PDS fordert die Landesregierung auf, daraus Konsequenzen zu ziehen und dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden finanziellen Mittel unverzüglich bei den Betroffenen ankommen. 

Die jetzige Situation wird dazu führen, dass auch nach über einem Jahr Flutkatastrophe viele Wohngebäude immer noch nicht saniert werden können. Damit sind sie einem weiteren Verfall ausgesetzt. Die PDS fordert für zusätzlich entstehende Schäden eine entsprechende finanzielle Regelung für die betroffenen Eigentümer. 

Zudem fordert die PDS in der kommenden Sitzung des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser des Landtages eine umfangreiche Stellungnahme zu diesem Vorgang und einen Maßnahmeplan, wie die Betroffenen die ihnen zustehende finanzielle Entschädigung unverzüglich erhalten. 

Matthias Gärtner, MdL                                       
Mitglied im zeitweiligen Ausschuss Hochwasser 
Magdeburg, den 18. September 2003
 
 
 
 

 

 
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update 18.09.03
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