PDS bringt Gesetzentwurf
zur Anpassung des Landesrechts auf Grund der Einführung der Eingetragenen
Lebenspartnerschaft in den Landtag ein
Die PDS-Fraktion im Landtag
von Sachsen-Anhalt bringt zur kommenden Sitzung des Landtages einen Gesetzentwurf
zur Anpassung des Landesrechts auf Grund der Einführung der Eingetragenen
Lebenspartnerschaft in den Landtag ein.
Damit will die PDS erreichen,
dass endlich auch in Sachsen-Anhalt das bereits im Jahr 2001 auf Bundesebene
beschlossene Lebenspartnerschaftsgesetz in Landesrecht umgesetzt wird.
Seit Monaten zögern
CDU und FDP das Gesetzverfahren raus. Zugleich beabsichtigt die PDS mit
ihrem Gesetzesentwurf, den seit dem Regierungswechsel im Jahr 2002 eingetretenen
Stillstand bei der Antidiskriminierungspolitik für Lesben und Schwule
in Sachsen-Anhalt zu beenden.
Im PDS-Gesetzentwurf werden
eine Vielzahl von Landesgesetzen geändert. Dazu gehören beispielsweise
das Beamtengesetz, das Abgeordnetengesetz und das Bestattungsgesetz.
Die PDS erwartet eine zügige Beratung des Gesetzesentwurfes, damit
das Gesetz spätestens im Januar 2004 in Kraft treten kann.
Matthias Gärtner, MdL
Lesben- und schwulenpolitischer
Sprecher der PDS
Magdeburg, den 7. September
2003
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