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PDS bringt Gesetzentwurf zur Anpassung des Landesrechts auf Grund der Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft in den Landtag ein
 

Die PDS-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt bringt zur kommenden Sitzung des Landtages einen Gesetzentwurf  zur Anpassung des Landesrechts auf Grund der Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft in den Landtag ein. 

Damit will die PDS erreichen, dass endlich auch in Sachsen-Anhalt das bereits im Jahr 2001 auf Bundesebene beschlossene Lebenspartnerschaftsgesetz in Landesrecht umgesetzt wird. 
Seit Monaten zögern CDU und FDP das Gesetzverfahren raus. Zugleich beabsichtigt die PDS mit ihrem Gesetzesentwurf, den seit dem Regierungswechsel im Jahr 2002 eingetretenen Stillstand bei der Antidiskriminierungspolitik für Lesben und Schwule in Sachsen-Anhalt zu beenden.  

Im PDS-Gesetzentwurf werden eine Vielzahl von Landesgesetzen geändert. Dazu gehören beispielsweise das Beamtengesetz, das Abgeordnetengesetz und das Bestattungsgesetz.  Die PDS erwartet eine zügige Beratung des Gesetzesentwurfes, damit das Gesetz spätestens im Januar 2004 in Kraft treten kann. 
 

Matthias Gärtner, MdL                                         
Lesben- und schwulenpolitischer Sprecher der PDS  
 

Magdeburg, den 7. September 2003

 

 
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update 08.09.03
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