CDU/FDP-Landesregierung
sorgt für Stillstand in der
Antidiskriminierungspolitik
für Lesben und Schwule in Sachsen-Anhalt
Die PDS-Fraktion im Landtag
von Sachsen-Anhalt wirft der Landesregierung vor, mit dem Regierungsantritt
im Jahr 2002 einen Stillstand in der Antidiskriminierungspolitik
für Lesben und Schwule herbeigeführt zu
haben. Dieses Thema spielt
für CDU und FDP keinerlei Rolle. So werden Mittel für Vereine
und Verbände permanent gekürzt und gesetzliche Regelungen nicht
auf den Weg gebracht. Um Toleranz für andere
Lebensweisen in der Gesellschaft
zu erreichen, bedarf es aber einer aktiven Antidiskriminierungspolitik
für Lesben und Schwule in unserem Land.
Der Stillstand ist insbesondere
dadurch dokumentiert, dass es die Landesregierung seit mehr als einem Jahr
nicht geschafft hat, ein Gesetz zur Anpassung des Landesrechts an Bundesrecht
auf Grund der Einführung
der Eingetragenen Lebenspartnerschaft
in den Landtag einzubringen. In diesem sind eine Vielzahl von Landesgesetzen
zu ändern. Dazu gehören beispielsweise das Beamtengesetz, das
Abgeordnetengesetz und das Bestattungsgesetz. Das Land Berlin hat bereits
im Oktober 2001 ein solches Gesetz beschlossen. Seit Monaten werden die
Betroffenen hingehalten. Diese Verzögerung ist nicht mehr hinzunehmen.
Deshalb
fordert die PDS die Landesregierung
auf, einen solchen Gesetzentwurf unverzüglich in den Landtag einzubringen
und eine Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Landesrecht nicht
weiter zu blockieren.
Die PDS wird mit eigenen
parlamentarischen Initiativen dafür sorgen, dass Lesben- und Schwulenpolitik
im Land wieder eine Rolle spielt.
Matthias Gärtner, MdL
Lesben- und schwulenpolitischer
Sprecher der PDS
Magdeburg, den 23. August
2003
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