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Umschichtungen der Landesregierung zu Gunsten der allgemeinen Zuweisungen an die Kommunen ist ein Flop
 

Die heute in der Pressekonferenz bekanntgegebene Umschichtung von Finanzmitteln an die Kommunen in Höhe von 196 Mio. Euro beruht zu 95 % auf eine Umbenennung von gesetzlich verankerten Zahlungen an die Kommunen. 
 

1. Den größten Brocken macht dabei das Kinderfördergesetz aus. Hier werden Zahlungen, auf die die Kommunen einen gesetzlichen Anspruch haben, dafür aber ein Sicherstellungsauftrag gegenüber der Bevölkerung haben, lediglich unter einer anderen Gesetzesüberschrift  (Finanzausgleichsgesetz) gezahlt. 

2. Der nächstgrößere Betrag, die Zahlungen des Landes an die Kommunen für die Unterbringung ausländischer Flüchtlinge und Spätaussiedler, waren bis jetzt ebenfalls auf Grund von gesetzlichen Verpflichtungen an die Kommunen gezahlt worden. Eine Pauschalierung dieser Gelder im FAG kann den Verwaltungsaufwand verringern, bürgt jedoch die Gefahr, dass Kommunen mit einer höheren Zahl von Betroffenen benachteiligt werden.

3. Die pauschale Auszahlung der Jugendpauschale nach einem Berechnungsschlüssel auf Grund der Einwohnerzahl war bisher schon eine seit Jahren geübte Praxis, somit ändert sich auch in diesem Bereich nichts. Wenn jedoch nunmehr die Zweckbindung dieser Gelder und der Zwang zur Kofinanzierung durch die Kommunen aufgehoben wird, besteht bei der derzeitigen Finanzsituation in den Kreisen und Gemeinden Sachsen-Anhalts die Gefahr, dass diese zusätzlichen Zuweisungen in den Haushaltslöchern verschwinden und Gelder für die Jugendarbeit faktisch nicht mehr zur Verfügung stehen. Das würde ein Massensterben von Jugendeinrichtungen bedeuten.

4. Ähnliche Konsequenzen sind bei der Pauschalierung der Gelder für die Musikschulen und der Kultur- und Heimatpflege zu befürchten. Die zusätzlichen Mittel aus diesen Töpfen für die allgemeinen Zuweisungen werden so gering sein, dass sie in den Kommunen kaum spürbar werden. Den betroffenen Einrichtungen in den Kommunen droht jedoch das Aus, weil es keine Kofinanzierung vom Land dafür geben wird.  

Somit hat die Landesregierung darauf verzichtet, eine wirkliche Umschichtung von Fördermitteln zu Gunsten der Kommunen vorzunehmen. Zum übergroßen Teil hat sie lediglich gesetzliche Ansprüche der Kommunen umbenannt. Nunmehr ist nicht mehr davon die Rede, z. B. Wirtschaftsfördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe pauschal an die Kommunen weiterzureichen. Im Interesse der Kommunen wäre es jedoch gewesen, gerade solche Förderprogramme zu pauschalieren, auf die die Kommunen nicht ohnehin schon einen gesetzlichen Anspruch hatten. An diesem Vorhaben ist die Landesregierung jedoch offensichtlich gescheitert.
 

Magdeburg, 12. August 2003
 

Wulf Gallert
Parlament. Geschäftsführer
 

 
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