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Mehr als Alternative zu Freiheitsentzug 

PDS stellt Antrag zum Täter-Opfer-Ausgleich 

Eine der wichtigsten kriminalpolitischen Neuerungen in der Bundesrepublik Deutschland in jüngerer Zeit ist der Täter-Opfer-Ausgleich. Das beinhaltet die Wiedergutmachung allen Leidens für die Opfer genauso, wie die Möglichkeit der Reue und Sühne für den Täter. 
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist in seiner Bedeutung inzwischen weit mehr, als „nur“ eine sinnvolle Alternative zum Freiheitsentzug, betont Barbara Knöfler: 

„Bei Erfüllung bestimmter Auflagen und Weisungen kann ein Verfahren, gleich in welchem Stadium, von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden und das Gericht von einer Verurteilung ganz oder teilweise absehen. Dann nämlich, wenn sich der Täter bemüht, den Schaden, den er dem Opfer zugefügt hat, wieder gut zu machen oder wenn er in  gemeinnützige Arbeiten eingebunden werden kann.“ 

Darum dürfe das flächendeckende Vorhalten geeigneter Angebote nicht zu Almosen degradiert werden. Die PDS fordert unter anderem, dass zu prüfen ist, inwieweit für die Unterstützung von Trägern und Einrichtungen zur Unterhaltung von Projekten alternative Möglichkeiten der Finanzierung aktiviert werden können. 
In Rheinland-Pfalz fließen Teile der benötigten Gelder aus einer Stiftung, die sich aus Mitteln der illegalen Gewinnabschöpfung der Wirtschaftskriminalität speist bzw. aus einem Fonds, der einen fixen Prozentsatz dessen beinhaltet, was an Bußgeldern in den Landeshaushalt gelangt. 
 
 

Magdeburg, 04. Juli 2003 

 

 
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update 04.07.03
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