Mehr als Alternative
zu Freiheitsentzug
PDS stellt Antrag zum
Täter-Opfer-Ausgleich
Eine der wichtigsten kriminalpolitischen
Neuerungen in der Bundesrepublik Deutschland in jüngerer Zeit ist
der Täter-Opfer-Ausgleich. Das beinhaltet die Wiedergutmachung allen
Leidens für die Opfer genauso, wie die Möglichkeit der Reue und
Sühne für den Täter.
Der Täter-Opfer-Ausgleich
ist in seiner Bedeutung inzwischen weit mehr, als „nur“ eine sinnvolle
Alternative zum Freiheitsentzug, betont Barbara Knöfler:
„Bei Erfüllung bestimmter
Auflagen und Weisungen kann ein Verfahren, gleich in welchem Stadium, von
der Staatsanwaltschaft eingestellt werden und das Gericht von einer Verurteilung
ganz oder teilweise absehen. Dann nämlich, wenn sich der Täter
bemüht, den Schaden, den er dem Opfer zugefügt hat, wieder gut
zu machen oder wenn er in gemeinnützige Arbeiten eingebunden
werden kann.“
Darum dürfe das flächendeckende
Vorhalten geeigneter Angebote nicht zu Almosen degradiert werden. Die PDS
fordert unter anderem, dass zu prüfen ist, inwieweit für die
Unterstützung von Trägern und Einrichtungen zur Unterhaltung
von Projekten alternative Möglichkeiten der Finanzierung aktiviert
werden können.
In Rheinland-Pfalz fließen
Teile der benötigten Gelder aus einer Stiftung, die sich aus Mitteln
der illegalen Gewinnabschöpfung der Wirtschaftskriminalität speist
bzw. aus einem Fonds, der einen fixen Prozentsatz dessen beinhaltet, was
an Bußgeldern in den Landeshaushalt gelangt.
Magdeburg, 04. Juli 2003
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