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CDU- und FDP-Fraktionen verhindern zeitnahe und notwendige Beratung des 
Gesetzentwurfes zur Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit der PDS 
 

Trotz Intervention der PDS-Landtagsfraktion im Innenausschuss am 18. Juni 2003, wurde durch die CDU- und FDP-Fraktion der reguläre Sitzungstermin am 09. Juli 2003, auf dem der Gesetzentwurf zur Wiederherstellung der kommunalen Handlungs-fähigkeit behandelt werden sollte, geerdet. 

Damit kann das brennende Problem der Nichtgenehmigung und Konsolidierung kom-munaler Haushalte durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung für das laufende Jahr nicht entschärft werden. 
 

Diese Ignoranz geht einher mit der Abschmetterung des Antrages der PDS (Drs. 4/611) zur Beauftragung der Landesregierung, sich gegenüber der Bundesregierung für die Auflage eines befristeten kommunalen Soforthilfeprogramms einzusetzen. 
 

Die aktuelle finanzielle Situation zwingt die Kommunen unter Verzicht auf viele freiwil-lige Aufgaben ihre Haushalte zu konsolidieren, um sie genehmigungsfähig zu gestal-ten. Damit sind in einer großen Zahl von Kommunen Leistungsangebote in den Berei-chen der Kinder- und Jugendarbeit, Sozial- und Sportarbeit nicht mehr zu finanzieren. 

Obwohl die Landesverfassung die kommunale Selbstverwaltung im Rahmen der Ge-setze eindeutig schützt, wird dies durch die bisher bekannt gewordenen Beanstan-dungsverfügungen der Regierungspräsidien und Kommunalaufsichten untergraben. Deren Einflussnahme gipfelt in detailierte Kürzungsvorgaben und verstoßen damit ge-gen den Verfassungsgrundsatz. 
  
  

Gerald Grünert 
kommunalpol. Sprecher 
 
 

 
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update 30.06.03
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