CDU- und FDP-Fraktionen
verhindern zeitnahe und notwendige Beratung des
Gesetzentwurfes zur Wiederherstellung
der kommunalen Handlungsfähigkeit der PDS
Trotz Intervention der PDS-Landtagsfraktion
im Innenausschuss am 18. Juni 2003, wurde durch die CDU- und FDP-Fraktion
der reguläre Sitzungstermin am 09. Juli 2003, auf dem der Gesetzentwurf
zur Wiederherstellung der kommunalen Handlungs-fähigkeit behandelt
werden sollte, geerdet.
Damit kann das brennende
Problem der Nichtgenehmigung und Konsolidierung kom-munaler Haushalte durch
die vorgeschlagene Gesetzesänderung für das laufende Jahr nicht
entschärft werden.
Diese Ignoranz geht einher
mit der Abschmetterung des Antrages der PDS (Drs. 4/611) zur Beauftragung
der Landesregierung, sich gegenüber der Bundesregierung für die
Auflage eines befristeten kommunalen Soforthilfeprogramms einzusetzen.
Die aktuelle finanzielle
Situation zwingt die Kommunen unter Verzicht auf viele freiwil-lige Aufgaben
ihre Haushalte zu konsolidieren, um sie genehmigungsfähig zu gestal-ten.
Damit sind in einer großen Zahl von Kommunen Leistungsangebote in
den Berei-chen der Kinder- und Jugendarbeit, Sozial- und Sportarbeit nicht
mehr zu finanzieren.
Obwohl die Landesverfassung
die kommunale Selbstverwaltung im Rahmen der Ge-setze eindeutig schützt,
wird dies durch die bisher bekannt gewordenen Beanstan-dungsverfügungen
der Regierungspräsidien und Kommunalaufsichten untergraben. Deren
Einflussnahme gipfelt in detailierte Kürzungsvorgaben und verstoßen
damit ge-gen den Verfassungsgrundsatz.
Gerald Grünert
kommunalpol. Sprecher
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