Der kommunalen Selbstverwaltung
werden Grenzen gesetzt
Das Selbstverwaltungsrecht
der Kommunen ist wesentlicher Bestandteil einer demokratischen und föderalen
Republik. Noch im Landtagswahlkampf versprachen die Regierungskoalitionsfraktionen
von der Wahrung der Freiwilligkeit gemeindlicher Zusammenschlüsse.
Seit gestern ist nun klar,
die Freiwilligkeit hat seine Grenzen! Wer sich bis zum 31. Dezember 2004
nicht freiwillig gefunden hat, wird zwangsfusioniert.
Offensichtlich stark beeinflusst
von der derzeitigen miserablen Finanzlage der Kommunen wird nun der Druck
für eine Gemeindereform erheblich verstärkt.
Während sich jedoch
die Gemeinden und Städte nunmehr auch kreisübergreifend
finden können, werden kurzerhand das Recht und die Pflicht der Landkreise
beschnitten, bei Gebietsänderungen die Leistungsfähigkeit der
Landkreise zu sichern bzw. Gesichtspunkte der Raumordnung und Landesplanung
zu berücksichtigen.
Der derzeitig vorgeschlagene
Aufgabenkatalog enthält eine stark reduzierte Zuständigkeit gemessen
am Inhalt des Beschlusses des Landtages vom 17.01.2002 und rechtfertigt
damit in keiner Weise die vorgesehene Gemeindereform. Viele erstinstanzliche
Aufgaben bleiben weiterhin bei den Landkreisen.
Damit kann von einer besseren,
zweckmäßigeren und bürgernahen Verwaltung nicht gesprochen
werden.
Nachdem noch im Mai im Landtag
vehement Einwohnergrößen nicht zur Debatte standen, werden nunmehr
die Zahlen, wie bereits mit dem Zweiten Vorschaltgesetz zur Verwaltungs-
und Funktionalreform/Kommunale Gebietsreform beschlossen und im Juli 2002
durch die jetzige Koalition abgeschafft, wieder zu Grunde gelegt.
Entscheidende Prämissen,
wie ein qualifiziertes Ortschaftsverfassungsrecht, eine Gleichbehandlung
von Einheitsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, eine direkt zu wählende
Vertretung usw. sind zumindest durch die Landesregierung nicht vorgesehen
bzw. dargestellt worden.
Oder wie soll bei einer
großflächigen Eingemeindung von Gemeinden die politische Eigenständigkeit
und Gestaltungsfähigkeit eines Ortschaftsrates gestärkt werden,
wenn für die ihm übertragenen Aufgaben keine Finanzgrundlage
zur Verfügung steht?
Wie bereits festgestellt,
zeugt dieser Gesetzentwurf auch im Zusammenhang mit den beabsichtigten
Veränderungen der Landesverwaltung nicht von dem Bemühen der
Landesregierung, über eine Verwaltungs- und Funktionalreform die Effektivität,
Effizienz und Bürgernähe der öffentlichen Verwaltung zu
stärken.
Gerald Grünert
Kommunalpolitischer Sprecher
Magdeburg, 26. Juni 2003
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