PDS: Gesetzentwurf zur
Regelung der Altschulden in der Landwirtschaft wird abgelehnt!
Agrarunternehmen sind
nicht für Sanierung des Bundeshaushalts zuständig
Vor dem Hintergrund der Altschuldenproblematik
in der Landwirtschaft erklärt der agrarpolitische Sprecher der Landtagsfraktion
der PDS, Hans-Jörg Krause:
„Solange es die Altschuldenproblematik
gibt, ist sie ein die PDS bewegendes Thema gewesen. Auch zu dem jetzt diskutierten
Gesetzentwurf „zur Änderung der Regelungen über Altschulden
landwirtschaftlicher Unternehmen (Landwirtschafts-Altschuldengesetz- LwAltschG)
haben wir unseren klaren und unmissverständlichen Standpunk: Die gesamte
Altschuldenfrage ist von Anfang an falsch bewertet und ungerecht gegenüber
den betroffenen Agrarunternehmen gehandhabt worden.
Trotz massiver Proteste
sowie beharrlicher Interventionen der Landwirte und ihrer Interessenvertretungen,
aber auch trotz einer Vielzahl parlamentarischer Initiativen der PDS auf
Landes- und Bundesebene ist es nicht gelungen, reale Schritte für
eine objektkonkrete Wertberichtigung der Altkredite zur Entlastung der
Agrarunternehmen von Altschulden herbeizuführen. So blieben die Altschulden
eine schwere Belastung für die betroffenen Agrarunternehmen und waren
fortan eine ständige Bedrohung für die Existenz dieser Betriebe.
Unter diesen Bedingungen
waren Rangrücktrittsvereinbarungen und bilanzielle Entlastung nicht
mehr und nicht weniger als eine von der Politik zugestandene Krücke,
mit der sich die Betriebe aus den von der Politik verursachten Schwierigkeiten
selbst herausarbeiten sollten. Nur unter diesem Gesichtspunkt teilen wir
den Standpunkt, dass die Rangrücktrittsvereinbarungen (RRV) für
die Mehrzahl der Altschuldenbetriebe eine stabile Entwicklung ermöglicht
haben.
Ohne Altschulden bzw. mit
wertberichtigten Altkrediten wäre die Entwicklungsbilanz wesentlich
besser als heute. So gesehen, darf mit Sicherheit davon ausgegangen werden,
dass das Ministerium für Finanzen von einer falschen Grundvoraussetzung
ausgeht, wenn es in der Begründung des o.g. Gesetzentwurfes unterstellt,
die Nachteile in diesem Zusammenhang seien mit den RRV überkompensiert.
Fazit: Die baldige Ablösung
der Altschulden wäre für alle Betroffenen eine erlösende
Maßnahme. Doch der jetzt eröffnete Weg ist eher der Absicht
geschuldet, so schnell wie möglich und ohne Beachtung der Verhältnismäßigkeit
der Mittel an das Geld der Agrarunternehmen zu kommen, um den Bundeshaushalt
zu sanieren. Allein mit der Anhebung des Abführungssatzes von 20 auf
65 % des erwirtschaften Überschusses und der Verschärfung der
Bemessungsgrundlage werden die Betriebe an die Grenze ihrer Existenz gebracht.
Zugleich ist dies ein Verstoß gegen das Rückwirkungsprinzip,
wenn per Gesetz in die RRV als privatrechtliche Verträge eingegriffen
wird. Hinzukommt, dass die gesamte Vorgehensweise gegen die Grundaussagen
des Bundesverfassungsgerichtes von 1997 verstößt.“
Die PDS wendet sich an alle
Parteien im Bundestag und an die Bundestagsabgeordneten des Landes mit
dem Appell, den vorliegenden Entwurf in seiner jetzigen Fassung nicht zu
beschließen.
Magdeburg, 24. 06. 2003
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