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PDS: Gesetzentwurf zur Regelung der Altschulden in der Landwirtschaft wird abgelehnt! 

Agrarunternehmen sind nicht für Sanierung des Bundeshaushalts zuständig 
 

Vor dem Hintergrund der Altschuldenproblematik in der Landwirtschaft erklärt der agrarpolitische Sprecher der Landtagsfraktion der PDS, Hans-Jörg Krause: 

„Solange es die Altschuldenproblematik gibt, ist sie ein die PDS bewegendes Thema gewesen. Auch zu dem jetzt diskutierten Gesetzentwurf  „zur Änderung der Regelungen über Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen (Landwirtschafts-Altschuldengesetz- LwAltschG) haben wir unseren klaren und unmissverständlichen Standpunk: Die gesamte Altschuldenfrage ist von Anfang an falsch bewertet und ungerecht gegenüber den betroffenen Agrarunternehmen gehandhabt worden. 
Trotz massiver Proteste sowie beharrlicher Interventionen der Landwirte und ihrer Interessenvertretungen, aber auch trotz einer Vielzahl parlamentarischer Initiativen der PDS auf Landes- und Bundesebene ist es nicht gelungen, reale Schritte für eine objektkonkrete Wertberichtigung der Altkredite zur Entlastung der Agrarunternehmen von Altschulden herbeizuführen. So blieben die Altschulden eine schwere Belastung für die betroffenen Agrarunternehmen und waren fortan eine ständige Bedrohung für die Existenz dieser Betriebe. 
Unter diesen Bedingungen waren Rangrücktrittsvereinbarungen und bilanzielle Entlastung nicht mehr und nicht weniger als eine von der Politik zugestandene Krücke, mit der sich die Betriebe aus den von der Politik verursachten Schwierigkeiten selbst herausarbeiten sollten. Nur unter diesem Gesichtspunkt teilen wir den Standpunkt, dass die Rangrücktrittsvereinbarungen (RRV) für die Mehrzahl der Altschuldenbetriebe eine stabile Entwicklung ermöglicht haben. 
Ohne Altschulden bzw. mit wertberichtigten Altkrediten wäre die Entwicklungsbilanz wesentlich besser als heute. So gesehen, darf mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass das Ministerium für Finanzen von einer falschen Grundvoraussetzung ausgeht, wenn es in der Begründung des o.g. Gesetzentwurfes unterstellt, die Nachteile in diesem Zusammenhang seien mit den RRV überkompensiert. 

Fazit: Die baldige Ablösung der Altschulden wäre für alle Betroffenen eine erlösende Maßnahme. Doch der jetzt eröffnete Weg ist eher der Absicht geschuldet, so schnell wie möglich und ohne Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Mittel an das Geld der Agrarunternehmen zu kommen, um den Bundeshaushalt zu sanieren. Allein mit der Anhebung des Abführungssatzes von 20 auf 65 % des erwirtschaften Überschusses und der Verschärfung der Bemessungsgrundlage werden die Betriebe an die Grenze ihrer Existenz gebracht. Zugleich ist dies ein Verstoß gegen das Rückwirkungsprinzip, wenn per Gesetz in die RRV als privatrechtliche Verträge eingegriffen wird. Hinzukommt, dass die gesamte Vorgehensweise gegen die Grundaussagen des Bundesverfassungsgerichtes von 1997 verstößt.“ 

Die PDS wendet sich an alle Parteien im Bundestag und an die Bundestagsabgeordneten des Landes mit dem Appell, den vorliegenden Entwurf in seiner jetzigen Fassung nicht zu beschließen. 
 
 

Magdeburg, 24. 06. 2003
 
 

 
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