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Dr. Rosemarie Hein 
zu TOP 19 – auf der Landtagssitzung vom 12./13. Juni 2003
 

Bildungskooperation mit Sachsen und Thüringen
 

Anrede,
 

eine engere Kooperation mit anderen Bundesländern in Fragen der Bildungsinhalte und der Vergleichbarkeit von Bildungsangeboten und entsprechenden Abschlüssen scheint nicht erst nach den Ergebnissen der TIMMS- und PISA-Studien sinnvoll. Ohnehin gehört es doch zu den Treppenwitzen der Geschichte, dass Deutschland sich zwar gern öffentlich als Vorreiter im Europäischen Einigungsprozess geriert, aber innerhalb des eigenen föderalen Systems nach wie vor an der bürokratischen Kleinstaaterei des 18. und frühen 19. Jahrhunderts hängt. Verregelung und Verweigerung der gegenseitigen Anerkennung erreichter Abschlüsse stellen bisweilen höhere Hürden des Wechsels in Bildung, Ausbildung und Studium dar als es zwischen den Mitgliedsstaaten der europäischen Union üblich ist. Nun könnte man ja sagen, das sei in Jahrzehnten bundesdeutscher Entwicklung so gewachsen, aber sogar mit der LehrerInnenausbildung in dem einen neuen Bundesland kann man im anderen neuen Bundesland nicht ohne Weiteres unterrichten. So ist Föderalismus nicht gemeint und auch wenig förderlich. Vielmehr sehe ich in föderalen Strukturen die Chance zu mehr Vielfalt und mehr Innovation.

Aus diesem Grund ist es richtig, die Zusammenarbeit mit den anderen neuen Bundesländern zu suchen, wo die Traditionen und die darauf fußenden bildungspolitischen Erwartungen noch weitgehend überein stimmen dürften. Nicht umsonst sind in der Öffentlichkeit die Rufe nach einem bundeseinheitlichen Bildungssystem vor allem im Osten so laut. Nur fragt sich dann, wieso nur Zusammenarbeit zwischen Sachsen, Sachen-Anhalt und Thüringen? Wieso nicht auch mit Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern? Nun weiß ich auch, dass dieses Ansinnen auf der Vereinbarung der Ministerpräsidenten der drei Länder basiert. Aber die Frage, ob sich hier vielleicht unter der Ebene der KMK nur ein weiterer Einigelungsprozess zu vollziehen droht, muss wenigstens im Bildungsbereich erlaubt sein. In Separationsbestrebungen muss man den Bayern doch nun wirklich nicht nacheifern.

Ich möchte aber noch auf einen anderen Umstand hinweisen, der in bildungspolitischen Debatten im Osten derzeit wenig mehrheitsfähig ist, aber für die Zukunft der Bildung dennoch wichtig:

Gerade angesichts der inhaltlichen Umbrüche in den Bildungserwartungen und der Notwendigkeit, in einer sich immer mehr diversifizierenden Gesellschaft die Gestaltung öffentlicher Bildungsangebote problembewusst zu diskutieren und zeitgemäße Veränderungen auch durch politisches Handeln herbei zu führen (andere Länder machen uns da seit Jahren etwas vor) stellt sich die Frage, in wie weit solche Bemühungen um Vereinheitlichungen auch der notwendigen und produktiv zu nutzenden Vielfalt der Bildungsangebote entgegenwirken. Wäre es nicht vielmehr sinnvoller, die bürokratischen Einschränkungen gegenseitiger Anerkennungen aufzugeben, anstatt womöglich neue, aber eben auch Hürden, nur auf eine andere Ebene zu heben?

Sie streben an, für die Qualitätsentwicklung und Evaluation schulischer Bildung eine Evaluationsagentur zu errichten. Was bitte soll das sein? Welche Kompetenzen soll sie haben, in wessen Auftrag arbeitet sie? Soll sie die Vergleichsarbeiten konzipieren? Wie steht das alles zu den bundeseinheitlichen Bildungsstandards und dem Angebot des Bundes zum Aufbau einer nationalen Agentur zur Entwicklung und Evaluation von Kompetenzstandards? 

Bei der Lektüre nichtamtlicher Texte des Kultusministeriums ist mir schon der Unterschied zwischen standardisierten Schulleistungstests, Vergleichsarbeiten und zentralen Leistungsfeststellungen aufgefallen. In welches Verhältnis aber sollen sie gebracht werden? Wer soll jeweils dafür zuständig sein? und welchen Sinn machen dann noch die zentralen Klassenarbeiten in Klasse 4 und 6, die sie selbst in diesen Texten auf eine gleiche Ebene mit schriftlichen Abschlussprüfungen stellen und zudem in einen schulgesetzlichen Rang gehoben haben, wenn Rückmeldungen über Leistungsentwicklungen doch auch über gemeinsame Vergleichsarbeiten zu erhalten sind, die Sie auch in der 3. und 5. Klasse schreiben wollen?

Das werden noch lange nicht alle Fragen sein, die sich an das an sich richtige Ansinnen der engeren Zusammenarbeit zwischen den Ländern ergeben.

Darum beantragen wir eine Befassung im Ausschuss, weil solche wichtigen Fragen nicht an der Legislative vorbei gehen dürfen.
 

 
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