Dr. Rosemarie Hein
zu TOP 19 – auf der Landtagssitzung
vom 12./13. Juni 2003
Bildungskooperation mit
Sachsen und Thüringen
Anrede,
eine engere Kooperation mit
anderen Bundesländern in Fragen der Bildungsinhalte und der Vergleichbarkeit
von Bildungsangeboten und entsprechenden Abschlüssen scheint nicht
erst nach den Ergebnissen der TIMMS- und PISA-Studien sinnvoll. Ohnehin
gehört es doch zu den Treppenwitzen der Geschichte, dass Deutschland
sich zwar gern öffentlich als Vorreiter im Europäischen Einigungsprozess
geriert, aber innerhalb des eigenen föderalen Systems nach wie vor
an der bürokratischen Kleinstaaterei des 18. und frühen 19. Jahrhunderts
hängt. Verregelung und Verweigerung der gegenseitigen Anerkennung
erreichter Abschlüsse stellen bisweilen höhere Hürden des
Wechsels in Bildung, Ausbildung und Studium dar als es zwischen den Mitgliedsstaaten
der europäischen Union üblich ist. Nun könnte man ja sagen,
das sei in Jahrzehnten bundesdeutscher Entwicklung so gewachsen, aber sogar
mit der LehrerInnenausbildung in dem einen neuen Bundesland kann man im
anderen neuen Bundesland nicht ohne Weiteres unterrichten. So ist Föderalismus
nicht gemeint und auch wenig förderlich. Vielmehr sehe ich in föderalen
Strukturen die Chance zu mehr Vielfalt und mehr Innovation.
Aus diesem Grund ist es richtig,
die Zusammenarbeit mit den anderen neuen Bundesländern zu suchen,
wo die Traditionen und die darauf fußenden bildungspolitischen Erwartungen
noch weitgehend überein stimmen dürften. Nicht umsonst sind in
der Öffentlichkeit die Rufe nach einem bundeseinheitlichen Bildungssystem
vor allem im Osten so laut. Nur fragt sich dann, wieso nur Zusammenarbeit
zwischen Sachsen, Sachen-Anhalt und Thüringen? Wieso nicht auch mit
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern? Nun weiß ich auch, dass dieses
Ansinnen auf der Vereinbarung der Ministerpräsidenten der drei Länder
basiert. Aber die Frage, ob sich hier vielleicht unter der Ebene der KMK
nur ein weiterer Einigelungsprozess zu vollziehen droht, muss wenigstens
im Bildungsbereich erlaubt sein. In Separationsbestrebungen muss man den
Bayern doch nun wirklich nicht nacheifern.
Ich möchte aber noch
auf einen anderen Umstand hinweisen, der in bildungspolitischen Debatten
im Osten derzeit wenig mehrheitsfähig ist, aber für die Zukunft
der Bildung dennoch wichtig:
Gerade angesichts der inhaltlichen
Umbrüche in den Bildungserwartungen und der Notwendigkeit, in einer
sich immer mehr diversifizierenden Gesellschaft die Gestaltung öffentlicher
Bildungsangebote problembewusst zu diskutieren und zeitgemäße
Veränderungen auch durch politisches Handeln herbei zu führen
(andere Länder machen uns da seit Jahren etwas vor) stellt sich die
Frage, in wie weit solche Bemühungen um Vereinheitlichungen auch der
notwendigen und produktiv zu nutzenden Vielfalt der Bildungsangebote entgegenwirken.
Wäre es nicht vielmehr sinnvoller, die bürokratischen Einschränkungen
gegenseitiger Anerkennungen aufzugeben, anstatt womöglich neue, aber
eben auch Hürden, nur auf eine andere Ebene zu heben?
Sie streben an, für
die Qualitätsentwicklung und Evaluation schulischer Bildung eine Evaluationsagentur
zu errichten. Was bitte soll das sein? Welche Kompetenzen soll sie haben,
in wessen Auftrag arbeitet sie? Soll sie die Vergleichsarbeiten konzipieren?
Wie steht das alles zu den bundeseinheitlichen Bildungsstandards und dem
Angebot des Bundes zum Aufbau einer nationalen Agentur zur Entwicklung
und Evaluation von Kompetenzstandards?
Bei der Lektüre nichtamtlicher
Texte des Kultusministeriums ist mir schon der Unterschied zwischen standardisierten
Schulleistungstests, Vergleichsarbeiten und zentralen Leistungsfeststellungen
aufgefallen. In welches Verhältnis aber sollen sie gebracht werden?
Wer soll jeweils dafür zuständig sein? und welchen Sinn machen
dann noch die zentralen Klassenarbeiten in Klasse 4 und 6, die sie selbst
in diesen Texten auf eine gleiche Ebene mit schriftlichen Abschlussprüfungen
stellen und zudem in einen schulgesetzlichen Rang gehoben haben, wenn Rückmeldungen
über Leistungsentwicklungen doch auch über gemeinsame Vergleichsarbeiten
zu erhalten sind, die Sie auch in der 3. und 5. Klasse schreiben wollen?
Das werden noch lange nicht
alle Fragen sein, die sich an das an sich richtige Ansinnen der engeren
Zusammenarbeit zwischen den Ländern ergeben.
Darum beantragen wir eine
Befassung im Ausschuss, weil solche wichtigen Fragen nicht an der Legislative
vorbei gehen dürfen.
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