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Rosemarie Hein 
zu TOP 14 - auf der Landtagssitzung vom 12./13. Juni 2003
 

Mindestjahrgangsstärken bei Anfangsklassen
 
 

Anrede,

 

heute Morgen vor dem Landtag haben Eltern gegen die Aushebelung der Schulentwicklungsplanung durch die Landkreise protestiert, die durch Ihren Erlass zur Bildung von Anfangsklassen an den weiterführenden Schulen entstanden ist.

Ich darf erinnern: am 10. April haben wir hier in der Debatte bereits auf diesen Umstand aufmerksam gemacht, Sie, verehrter Her Kultusminister, haben versprochen, das zu prüfen, die Antwort auf ihre Prüfung kann ich nur den Protesten vor der Landtagstür auf dem Domplatz und den Beratungen in den Kreisen entnehmen: Sie fanden offensichtlich nichts, das zu beanstanden wäre.
 

Was ist das Problem?
 

Mit Ihrem Erlass vom 10. März haben Sie verfügt, das künftig Anfangsklassen an weiterführenden Schulen nicht mehr eingerichtet werden dürfen, wenn sie die vorgegebene Mindestjahrgangsstärke von 40 in der Sekundarschule und 50 bzw. 75 im Gymnasium nicht mehr erreichen. Dass es für das Jahr 2003 eine Ausnahme für die Festlegung der Zügigkeit gibt, ist dabei nur ein schwacher Trost. 

Das undemokratische an diesem Vorgehen: Ihr Erlass soll schon für das kommende Schuljahr gelten. Die Verordnung aber, auf deren Grundlage die Landkreise die Schulentwicklungsplanung verabschieden sollen - und auch Sie haben mehrfach betont, dass die Schulentwicklungsplanung zum Wirkungskreis der Landkreise gehört - war aber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Erlasses noch nicht einmal verabschiedet. Der späteste Zeitpunkt für die Beschlussfassung in den Kreisen liegt darum aus gutem Grund am Ende des Jahres. 

Aber bereits im August/September sollen Klassen nicht mehr gebildet werden können, die der Mindestjahrgangsstärke der noch nicht verabschiedeten Verordnung in den Klassenstufen 5 nicht mehr entsprechen. 

Das konnten die Planungsträger aber nicht voraus sehen: die Einbeziehung der 5. und 6. Klassen war nämlich bei der vorangegangenen Planungsgrundlage noch gar nicht vorgesehen und brauchte darum in den bisherigen Planungen gar nicht berücksichtigt werden. 

Verschärfend und eigentlich auch die Schulentwicklungsplanung aushebelnd kommt noch hinzu, dass sie nun im Erlass von Mindestjahrgangsstärken in den Eingangsklassen sprechen, während die Verordnung in den übrigen Jahrgängen von einer durchschnittlichen Jahrgangsstärke ausgeht. Ein Ausgleich mit geburtenstärkeren älteren Jahrgängen ist also bezüglich der 5. Klassen nicht gewollt. Damit wird die Durchschnittszahl zur Sollzahl für diesen Jahrgang und verschärft die Verordnung durch den Erlass.

Das alles, so könnten Sie sagen, ist unabwendbar und es sei gleich, ob eine Schule ein Jahr früher oder ein Jahr später geschlossen wird.

 

Ich denke, so einfach ist das nicht.

 

1. Die Entscheidung durch die Exekutive, eine Anfangsklasse nicht mehr zu bilden, schreibt das Aus der betroffenen Schulen fest. Die Kreistage haben gar keine Möglichkeit mehr, Schuleinzugsbereiche in Abhängigkeit örtlicher Gegebenheiten und planerischer Überlegungen anders zu gliedern.  Welche Schule erhalten bleibt und welche nicht, hängt nun von der Möglichkeit der Bildung von Anfangsklassen dieses Jahres ab.

Mitspracherechte werden massiv beschnitten. Wer solche Erlasse schreibt, darf nie wieder sagen, dass die Landkreise für die Planung zuständig seien, denn wesentliche Planungsgrundlagen wurden ihnen durch Vorabentscheidungen des Ministeriums entzogen.

2. Es ist für die betroffenen Schulstandorte, die in diesen Schulen lernenden Kinder und ihre Eltern schon von Belang, wie lange ein Kind an einem Schulort unterrichtet werden kann. Die von ihnen eingeleitete Praxis verunsichert Eltern zusätzlich und sie werden, teilweise im vorauseilenden Gehorsam durch die Wahl der Schulform die für ihr Kind schulwegmäßig günstigere Schule suchen, an der das Kind dann auch bleiben kann. Das aber dürfte nun gerade nicht in Ihrem Interesse liegen.

3. bleibt bei solcher formalen Herangehensweise völlig außer Acht, dass für die Frage, welche Schule künftig Kinder aus anderen Schulstandorten aufnehmen soll auch von dem Platzangebot abhängig ist, das vielleicht künftig vorhanden ist, aber jetzt durch die oberen starken Jahrgänge noch nicht ausreichend zur Verfügung steht.

Und 4. kriegen sie diese Verschärfung der ohnehin nicht besonders erbaulichen Situation just in dem Schuljahr hin, in dem die geburtenschwächsten Jahrgänge der  Jahre 1993/94 in die weiterführenden Schule wechseln.

Unser Antrag zielt darum darauf:

1. der Entscheidung durch die Planungsträger Landkreise nicht  per Erlass vor zu greifen,

2. den in der Verordnung möglichen Ausgleich mit anderen Jahrgängen im Sinne der Durchschnittswerte bei den Mindestjahrgangsstärken auch bei der Bildung von Anfangsklassen zuzulassen.

3. im Ausschuss über Ihre Maßnahmen und deren Wirkungen zu informieren.

 

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag, dessen Umsetzung keinen Verzug duldet.
 

 
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update 18.06.03
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