Landesregierung schlägt Tür
zu „kooperativem“ Naturschutz zu, noch ehe sie richtig geöffnet ist
Kooperation setzt Partner
mit ähnlichen oder sich ergänzenden Zielen bzw. Interessen und
ein Mindestmaß an gegenseitigem Vertrauen voraus. Die von der Landesregierung
vorgelegte Novelle des Naturschutzgesetzes ist allerdings nur dazu geeignet,
einer Kooperation mit den Umweltverbänden die Geschäftsgrundlagen
zu entziehen,
-weil sie in einem verfassungsrechtlich
bedenklichem Maße Rahmenvorgaben des Bundesgesetzgebers unterschreitet,
-weil sie sich in Unverbindlichkeiten
flüchtet und sich auf das absolut Nötigste dort beschränkt,
wo den Ländern ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt wurde,
-weil sie gravierende Einschränkung
der Mitwirkungsrechte der anerkannten Umweltverbände, insbesondere
eine fadenscheinig begründete Eliminierung des Klagerechtes
vorsieht und
-weil sie die Arbeit zahlreicher
ehrenamtlicher Naturschutzhelfer herabwürdigt.
Der Kurs der Landesregierung,
das Naturschutzrecht bedingungslos wirtschaftlichen Interessen unterzuordnen
und durch die Verabsolutierung vertraglicher Regelungen vom Landeshaushalt
nicht gedeckte Schecks auszustellen, wird nur weitere Begehrlichkeiten
wecken und nicht zu mehr Verständnis und Entgegenkommen in Sachen
Naturschutz führen.
Frust wird schließlich
auch bei den chronisch unterbesetzten Unteren Naturschutzbehörden
wachsen, die von der Landesregierung nicht nur mit neuen Aufgaben bedacht
worden sind, sondern vor allem die versprochenen Verfahrensbeschleunigungen
einzulösen haben.
Die eingeschlagene Naturschutzpolitik
der Landesregierung führt nicht zur Kooperation, sondern zur Bildung
von Allianzen und zur Konfrontation. Die Tür zu einem tatsächlich
dringend notwendigen kooperativem Naturschutz droht ins Schloss
zu fallen, noch ehe sie richtig offen war.
Magdeburg, d. 10.6.2003
Dr. Uwe-Volkmar Köck
Umweltpolitischer Sprecher
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