PDS lehnt Polizeigesetzverschärfung
strikt ab
Fraktion prüft Möglichkeiten
der verfassungsrechtlichen Überprüfung
Die PDS-Fraktion im Landtag
lehnt die in der kommenden Sitzung des Landtages durch die CDU/FDP-Koalition
geplante Verschärfung des Polizeigesetzes aus verfassungsrechtlichen
wie auch aus polizeipraktischen Gründen strikt ab. Vielmehr fordert
sie statt der Ausweitung der Videoüberwachung die Präsenz
der Polizei auf der Straße zu erhalten und auszubauen.
Mit dem Gesetz ist vorgesehen,
die Videoüberwachung so zu gestalten, dass künftig Bildaufnahmen
nicht nur offen stattfinden sondern auch aufgezeichnet werden können.
Gleichzeitig darf dieses ohne Kenntnis der Betroffenen stattfinden.
Damit geraten Tausende Bürgerinnen und Bürger unschuldig in das
Visier der Polizei. Auch die bisherige Praxis der offenen Überwachung
hat gezeigt, dass damit Kriminalität nicht bekämpft sondern
verdrängt wird.
Gleichzeitig soll mit dem
Gesetz der Richtervorbehalt bei der Rasterfahndung entfallen und
künftig den Behördenleitern in Abstimmung mit dem Innenminister
die Anordnung der Fahndung überlassen werden. Damit wird eine wichtige
rechtsstaatliche Hürde ohne Not abgebaut. Zudem soll das Aufenthaltsverbot
auf bis zu 12 Monate erweitert werden.
Die PDS prüft Möglichkeiten,
wie nach einer Verabschiedung des Gesetzes das Landesverfassungsgericht
eingeschaltet werden kann, um die verfassungsrechtlichen Bedenken gerichtlich
prüfen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist eine Entscheidung des
Landesverfassungsgerichtes des Freistaates Sachsen abzuwarten, welches
noch in diesem Jahr eine Entscheidung zu einer Klage der PDS zu ähnlichen
Gesetzesbestimmungen im Freistaat bekannt geben wird. Die PDS lädt
die SPD ein, in diesem Punkt oppositionsfraktionsübergreifend
zusammen zu arbeiten, da nur dann das entsprechende Quorum für
eine Organklage laut Landesverfassung erreicht wird.
Matthias Gärtner, MdL
Innenpolitischer Sprecher
der PDS
Magdeburg, den 9. Juni 2003
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