Einigung der CDU/FDP-Koalition
zur Kommunalreform greift zu kurz -
Projekt bleibt Zielvorgabe
ohne Inhalt
Nach dem Pressebericht in
der heutigen Volksstimme haben sich CDU und FDP auf die Eckpunkte einer
Kommunalreform geeinigt. Demzufolge sollen Verwaltungsgemeinschaften zukünftig
mind. 10.000 Einwohner, Einheitsgemeinden mindestens 8.000 Einwohner aufweisen.
Eine Kreisgebietsreform lehnen sie für diese Legislatur definitiv
ab.
Der kommunalpolitische Sprecher
der PDS-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Gerald Grünert, erklärt
dazu:
„Nachdem die Koalition noch
in der Maidebatte im Landtag im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur
Qualifizierung der Verwaltungsgemeinschaften (Verbandsgemeindeeinführungsgesetz)
unter Bezugnahme auf die Freiwilligkeit vehement eine größere
gemeindliche Struktur abgelehnt hatte, wurde sie jetzt offensichtlich auf
Grund der vorhandenen Probleme geläutert.
Dennoch bleiben wichtige
Fragen unbeantwortet:
Wird es ein qualifiziertes
Ortschaftsverfassungsrecht im Zuge vor Eingemeindungen geben?
Wohin sollen sich Verwaltungsgemeinschaften
orientieren, die innerhalb der Kreisgrenzen nicht auf die geforderte Einwohnergröße
kommen?
Welche Aufgabenzuständigkeiten
sollen der vorgesehenen Einwohnergröße zu Grunde liegen?
Ein Ausschließen einer
Kreisgebietsreform verbunden mit einer Funktionalreform behindert den freiwilligen
Zusammenschluss von Verwaltungsgemeinschaften.
Fazit: Die rein zahlenmäßigen
Vorgaben ersetzen keine Reform. Die von der Koalition immer beschworenen
Reforminhalte sind nicht sichtbar, mit der derzeitigen Kreisstruktur ist
die Zukunftsfähigkeit des Landes nicht realisierbar.“
Magdeburg, 05. Juni 2003
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