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Einigung der CDU/FDP-Koalition zur Kommunalreform greift zu kurz - 
Projekt bleibt Zielvorgabe ohne Inhalt 
 

Nach dem Pressebericht in der heutigen Volksstimme haben sich CDU und FDP auf die Eckpunkte einer Kommunalreform geeinigt. Demzufolge sollen Verwaltungsgemeinschaften zukünftig mind. 10.000 Einwohner, Einheitsgemeinden mindestens 8.000 Einwohner aufweisen. Eine Kreisgebietsreform lehnen sie für diese Legislatur definitiv ab. 

Der kommunalpolitische Sprecher der PDS-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Gerald Grünert, erklärt dazu: 

„Nachdem die Koalition noch in der Maidebatte im Landtag im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Qualifizierung der Verwaltungsgemeinschaften (Verbandsgemeindeeinführungsgesetz) unter Bezugnahme auf die Freiwilligkeit vehement eine größere gemeindliche Struktur abgelehnt hatte, wurde sie jetzt offensichtlich auf Grund der vorhandenen Probleme geläutert. 

Dennoch bleiben wichtige Fragen unbeantwortet: 

Wird es ein qualifiziertes Ortschaftsverfassungsrecht im Zuge vor Eingemeindungen geben? 

Wohin sollen sich Verwaltungsgemeinschaften orientieren, die innerhalb der Kreisgrenzen nicht auf die geforderte Einwohnergröße kommen? 

Welche Aufgabenzuständigkeiten sollen der vorgesehenen Einwohnergröße zu Grunde liegen? 

Ein Ausschließen einer Kreisgebietsreform verbunden mit einer Funktionalreform behindert den freiwilligen Zusammenschluss von Verwaltungsgemeinschaften. 
Fazit: Die rein zahlenmäßigen Vorgaben ersetzen keine Reform. Die von der Koalition immer beschworenen Reforminhalte sind nicht sichtbar, mit der derzeitigen Kreisstruktur ist die Zukunftsfähigkeit des Landes nicht realisierbar.“ 
 

Magdeburg, 05. Juni 2003
 

 
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