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PDS bringt Gesetz zur Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit ein 

Auf der Landtagssitzung im Juni bringt die PDS-Landtagsfraktion ein Gesetz zur Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit ein. Damit soll das brennende Problem der Nichtgenehmigung kommunaler Haushalte für dieses Jahr weitestgehend entschärft werden. 

Die aktuelle Situation in den Kommunen ist dadurch gekennzeichnet, dass aufgrund 

der Minderzuweisungen des Landes und 
der einbrechenden Steuereinnahmen 

die Mehrheit der kommunalen Haushalte in Sachsen-Anhalt Defizite bei den laufenden Ausgaben aufweist, was eine Genehmigung dieser Haushalte durch die jeweiligen Kommunalaufsichten gesetzlich verhindert. Von den Gemeinden ab 20.000 Einwohnern sind davon 75 % betroffen, bei den Landkreisen von 21 % mindestens 18 %. 
Durch die Nichtgenehmigung der Haushalte kommt es zur faktischen Entmündigung der kommunalen Gremien, da die entsprechenden Haushaltsentscheidungen nur noch mit Blick auf die Genehmigungsfähigkeit durch die Kommunalaufsicht getroffen werden können. Dies bedeutet eine substanzielle Gefährdung der kommunalen Selbstverwaltung. 

Gleichzeitig werden die Maßnahmen im Vermögenshaushalt der Kommunen unrealisierbar. Durch die Nichtgenehmigung der Haushalte werden somit dringende Investitionen verhindert, beispielsweise in der Stadt Magdeburg allein im Jahr 2003 in einem Umfang von 400 Mill. Euro. Dies passiert in Zeiten in denen die Landesregierung ein Investitionserleichterungsgesetz nach dem anderen verkündet. 

Auch die PDS kann das substanzielle Problem der leeren öffentlichen Kassen in Sachsen-Anhalt, insbesondere bei den Kommunen im laufenden Haushaltsjahr nicht lösen. Wir benötigen jetzt eine schnell realisierbar Variante, die wenigstens die schlimmsten Folgen dieser Situation abmindert. 

Deswegen schlägt die PDS-Landtagsfraktion in einem Gesetzesentwurf vor, die Vorschrift zum Ausgleich der Kommunalhaushalte befristet in eine Soll-Vorschrift umzuwandeln sowie die Gemeindehaushaltsverordnung dem anzupassen. Diese muss entsprechende Änderungen bei der Finanzplanung im Sinne der Umstellung  auf die Sollvorschrift beinhalten. Bei zügiger Beratung kann dieses Gesetz im Juli verabschiedet werden. 

Während die Ankündigung des Ministerpräsidenten und des Innenministers zum flexibleren Umgang mit den Kommunalhaushalten aufgrund der gesetzlichen Lage kaum oder keine Wirkung entfaltet hat, ist dieser Weg geeignet, den Kommunalaufsichten auf sicherer Grundlage Handlungsspielräume zu geben und den Entscheidungs- und Investitionsstau  im kommunalen Bereich aufzuheben. 
 

Wulf Gallert 
Parlam. Geschäftsführer 

Gerald Grünert 
kommunalpol. Sprecher 
 

Magdeburg, 2. Juni 2003
 

 
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