PDS bringt Gesetz zur
Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit ein
Auf der Landtagssitzung im
Juni bringt die PDS-Landtagsfraktion ein Gesetz zur Wiederherstellung der
kommunalen Handlungsfähigkeit ein. Damit soll das brennende Problem
der Nichtgenehmigung kommunaler Haushalte für dieses Jahr weitestgehend
entschärft werden.
Die aktuelle Situation in
den Kommunen ist dadurch gekennzeichnet, dass aufgrund
der Minderzuweisungen des
Landes und
der einbrechenden Steuereinnahmen
die Mehrheit der kommunalen
Haushalte in Sachsen-Anhalt Defizite bei den laufenden Ausgaben aufweist,
was eine Genehmigung dieser Haushalte durch die jeweiligen Kommunalaufsichten
gesetzlich verhindert. Von den Gemeinden ab 20.000 Einwohnern sind davon
75 % betroffen, bei den Landkreisen von 21 % mindestens 18 %.
Durch die Nichtgenehmigung
der Haushalte kommt es zur faktischen Entmündigung der kommunalen
Gremien, da die entsprechenden Haushaltsentscheidungen nur noch mit Blick
auf die Genehmigungsfähigkeit durch die Kommunalaufsicht getroffen
werden können. Dies bedeutet eine substanzielle Gefährdung der
kommunalen Selbstverwaltung.
Gleichzeitig werden die Maßnahmen
im Vermögenshaushalt der Kommunen unrealisierbar. Durch die Nichtgenehmigung
der Haushalte werden somit dringende Investitionen verhindert, beispielsweise
in der Stadt Magdeburg allein im Jahr 2003 in einem Umfang von 400 Mill.
Euro. Dies passiert in Zeiten in denen die Landesregierung ein Investitionserleichterungsgesetz
nach dem anderen verkündet.
Auch die PDS kann das substanzielle
Problem der leeren öffentlichen Kassen in Sachsen-Anhalt, insbesondere
bei den Kommunen im laufenden Haushaltsjahr nicht lösen. Wir benötigen
jetzt eine schnell realisierbar Variante, die wenigstens die schlimmsten
Folgen dieser Situation abmindert.
Deswegen schlägt die
PDS-Landtagsfraktion in einem Gesetzesentwurf vor, die Vorschrift zum Ausgleich
der Kommunalhaushalte befristet in eine Soll-Vorschrift umzuwandeln sowie
die Gemeindehaushaltsverordnung dem anzupassen. Diese muss entsprechende
Änderungen bei der Finanzplanung im Sinne der Umstellung auf
die Sollvorschrift beinhalten. Bei zügiger Beratung kann dieses Gesetz
im Juli verabschiedet werden.
Während die Ankündigung
des Ministerpräsidenten und des Innenministers zum flexibleren Umgang
mit den Kommunalhaushalten aufgrund der gesetzlichen Lage kaum oder keine
Wirkung entfaltet hat, ist dieser Weg geeignet, den Kommunalaufsichten
auf sicherer Grundlage Handlungsspielräume zu geben und den Entscheidungs-
und Investitionsstau im kommunalen Bereich aufzuheben.
Wulf Gallert
Parlam. Geschäftsführer
Gerald Grünert
kommunalpol. Sprecher
Magdeburg, 2. Juni 2003
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